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Aktuelles

23.03.2017

7. Symposium „Umbrüche“ in der Landwirtschaft - Nachschau

 

Die Landwirtschaft ist heute mehr denn je dem raschen Wandel unterworfen. Aus diesem Grund widmete unsere Kanzlei ihr diesjähriges Symposium den „Umbrüchen“ in der Landwirtschaft. Mit den Gästen und der LMS Agrarberatung diskutierte Geiersberger Glas & Partner Anfang März in Rostock intensiv über die neuesten Entwicklungen im Agrarrecht.

Nach Grußworten von Rechtsanwalt Ingo Glas und dem Geschäftsführer der LMS Agrarberatung GmbH, Berthold Majerus, eröffnete Rechtsanwalt John Booth die Vortragsveranstaltung mit einem Plädoyer für das Eigentum. In Zeiten, in denen Naturschützer und Landwirte um die Deutungshoheit über den Grund und Boden ringen, sei dringend zu hinterfragen, ob das Grundrecht auf Eigentum in der Bundesrepublik noch ausreichend gewahrt ist.

Dass weiterhin mit stetig neuen gesetzlichen Bewirtschaftungsvorgaben für die Landwirtschaft zu rechnen ist, verdeutlichte Rechtsanwalt Dr. Robert Krüger im Hinblick auf die derzeit stattfindende Festsetzung von Wasserschutzgebieten in Mecklenburg-Vorpommern. Wie bei anderen regionalplanerischen Verfahren sollte bereits in einem frühen Stadium an der Aufsetzung der Gebiete mitgearbeitet werden, damit es nach Festsetzung kein böses Erwachen gibt.

Zudem werden in Mecklenburg-Vorpommern derzeit die geschützten Biotope neu kartiert. Rechtsanwalt Daniel Schultz unterstrich, dass es für die Einordnung als Biotop und dessen Schutz keiner behördlichen Ausweisung bedarf. Der gesetzliche Schutz entsteht, sobald die Eigenschaften eines Biotops vorliegen. Bauliche Veränderungen können daher – auch wenn das Biotop nicht amtlich kartiert ist – bis hin zum CC-Verstoß geahndet werden.

Auf ein gewichtiges Urteil im Pachtrecht wies Rechtsanwalt Steffen Wenzel hin. Das OLG Schleswig entschied, dass Flächen in der Nutzungsart zurückzugeben seien, die im Pachtvertrag vereinbart ist. In dem Pachtvertrag, der dem OLG Schleswig vorlag, war die Nutzungsart Ackerland vereinbart. Die Pachtflächen wurden allerdings bei Pachtbeginn bereits als Grünland bewirtschaftet. Aufgrund des Grünlandumbruchverbots war es bei Pachtende nicht mehr möglich, die Flächen als Ackerland zurückzugeben. Das OLG entschied, dass der Pächter auch in einem solchen Fall Ackerland zurückzugeben habe. Sei das nicht möglich, mache er sich schadensersatzpflichtig.

Ein weiterer Umbruch zeichnet sich im Schatten der Milchkrise ab. In Mecklenburg-Vorpommern waren 2016 ca. sieben Prozent der Milchviehhalter gezwungen, ihre Milchproduktion einzustellen. Die Rechtsanwälte Mandy Richter und Dr. Thomas Hänsch plädierten auf dem Symposium der Kanzlei Geiersberger Glas & Partner allerdings dafür, die Betriebe nicht zu zerschlagen, sondern die Krise als Phase der Sanierung zu nutzen. Eine krisenbedingte Fokussierung auf die gesunden Bereiche kann einen landwirtschaftlichen Betrieb zukunftsfähig machen, so dass er langfristig gestärkt aus der Krise hervorgeht.

Wie die Bewegung auf dem Markt zeigt, reichen jedoch oft auch Sanierungen nicht aus, um die Betriebe zukunftsfähig zu machen. Daneben treiben gestiegene Bodenpreise und die unternehmensinterne Altersstruktur zum Verkauf von Betrieben. Auch in diesem Bereich ist Geiersberger Glas & Partner in den vergangen Jahren durch eine Vielzahl an Mandaten umfangreich tätig gewesen. Rechtsanwalt Dr. Carlo Thiel verdeutlichte, dass ein reibungsloser organisierter Ablauf des Unternehmensverkaufs für den Erfolg nicht zu unterschätzen sei. Im Rahmen der Betriebsübernahmen spielt auch die Übernahme von Arbeitnehmern eine gewichtige Rolle. Rechtsanwältin Janin Gurtz ist bei Geiersberger Glas & Partner als Fachanwältin auf das Arbeitsrecht spezialisiert und wies auf den gesetzlichen Umstand hin, dass auch die Arbeitsverhältnisse auf den Käufer übergehen, wenn der Betrieb als wirtschaftliche Einheit fortgeführt wird. Um einer zu starken Belastung durch diese Arbeitnehmerübernahmepflicht entgegenzuwirken, gewährt die Rechtsordnung allerdings Gestaltungsspielräume.

Die vielfältigen Umbrüche in der Landwirtschaft stellen alle Akteure vor neue Aufgaben. Das große Interesse an dem 7. Symposium und die intensiven Diskussionen verdeutlichen jedoch, dass man sich in der Branche der Aufgaben bewusst ist und sich ihnen gewachsen fühlt.

Antonia Nienaber
Rechtsanwältin
Kanzlei Geiersberger Glas & Partner mbB