Das OLG Karlsruhe hat sich in seinem Urteil vom 20.12.2013 - 13 U 233/12 mit der Frage beschäftigt, ob der Architekt den Bauherrn darüber informieren muss, wieviel ihn das Bauvorhaben (hier: Sanierung) insgesamt kosten wird. Dazu hat das Gericht festgestellt: