Das OLG Frankfurt hat sich in seinem Urteil vom 13.10.2015 - 10 U 204/12 - mit der Frage beschäftigt, wer für die Standsicherheit eines Gebäudes bei einer Sanierung verantwortlich ist und ob der Bauherr nach der billigsten Sanierungsvariante suchen muss. Hierzu hat das Gericht festgestellt: