Milchmarkt
Die Milcherzeugung stellt in der deutschen Landwirtschaft trotz der jüngsten Preiseinbrüche bei einem Gesamtproduktionswert in Höhe von ca. 7 Mrd. Euro im Jahr 2009 den mit einigem Abstand größten Produktionszweig dar. Innerhalb der Europäischen Union nimmt das deutsche Erzeugungsvolumen die Spitzenposition ein.
So vielschichtig die Anforderungen an die Milcherzeuger sind, so verschieden sind auch die einzelnen Betriebe strukturiert. Die Gruppe der derzeit ca. 95.000 Milchviehhalter umfasst die gesamte Spannbreite, angefangen bei Betrieben, die ausschließlich familiär geführt werden und nur einige Kühe halten bis hin zu Betrieben, die viele Arbeitnehmer beschäftigen und mit dem Gemelk mehrerer hundert oder sogar mehrerer tausend Kühe umzugehen haben. Einige der Unternehmen werden lediglich im Nebenerwerb betrieben, andere umfassen mehrere Sparten, von denen die Milcherzeugung lediglich einen Teil ausmacht. Wieder andere Betriebe vermarkten einen Teil der erzeugten und teilweise behandelten Milch selbst an Endverbraucher.
Die unterschiedlichen Voraussetzungen eines jeden Betriebes bedürfen dementsprechend unterschiedlicher Beratungsansätze. Unser Hauptziel ist es, Sie bei der Verfolgung Ihrer wirtschaftlichen Ziele vollumfänglich zu beraten. Als seit Jahren im Landwirtschaftsrecht spezialisierte Kanzlei beraten wir Sie als Landwirt oder landwirtschaftliches Unternehmen bundesweit und sektorübergreifend im gesamten Spektrum des Agrarrechts, ohne hierbei die besonderen Probleme des Milchmarktes aus den Augen zu verlieren. Für den Bereich des Milchsektors bezieht sich unsere Beratung neben den allgemeinen landwirtschaftsrechtlichen Aspekten dementsprechend insbesondere auf die folgenden Bereiche:
Ihre Interessen gegenüber der Molkerei
Wir beraten Sie in sämtlichen Fragen, die im Verhältnis zwischen Ihnen und Ihren Abnehmern auftreten. Regelmäßig stehen Milcherzeuger marktstarken und nicht ohne Weiteres austauschbaren Molkereien als (einzigem) Abnehmer gegenüber. Im Verhältnis der Milcherzeuger zu den Molkereien spielen aus diesem Grund auch wettbewerbs- und kartellrechtliche Argumente eine tragende Rolle. Wir beraten Sie in diesem Zusammenhang in sämtlichen rechtlichen Fragen, unabhängig davon, ob Sie als Mitglied einer Molkereigenossenschaft oder aber als Vertragslieferant einer Privatmolkerei agieren.
Unser Beratungsspektrum erstreckt sich hierbei unter anderem auf die Bereiche der Milchpreisfestsetzung, der Milchquotenverwaltung, der Andienungspflichten, etwaiger Kündigungs- oder Aufnahmeproblematiken sowie möglicher Milchgeldkürzungen.
Ihre Interessen gegenüber Behörden
Die zweite wichtige Säule des Rechts der Milcherzeuger stellt das Verhältnis zu den Behörden dar. Milcherzeuger haben eine Vielzahl von Vorschriften einzuhalten, etwa die Bestimmungen der Milch-Güteverordnung, Vorschriften über die Tiergesundheit, Kennzeichnungsvorschriften sowie Vorschriften zur Hygiene und viele mehr.
Unsere Beratung bezieht sich in diesem Rahmen vor allem darauf, dass Verstöße gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften zu zahlreichen Problemen führen können. So drohen etwa beihilfenrechtliche Einbußen, da gegebenenfalls gezahlte Prämien zurückverlangt oder aber gekürzt („Cross Compliance“) werden können. Zudem werden Verstöße gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften regelmäßig mit einer Geldbuße oder aber strafrechtlichen Sanktionen geahndet.
Neben den aufgezählten Bereichen beraten wir Sie mit unseren spezialisierten Anwälten bundesweit auch in allen anderen Bereichen des Landwirtschaftsrechts. Gern beraten wir auch Sie. Sprechen Sie uns an!
Ingo Glas, Fachanwalt für Agrarrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Rostock
John Booth, Fachanwalt für Agrarrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Schwerin
Dr. Gerold Kantner, Mediator und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Rostock
Thomas Hänsch, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Rostock
Dr. Philipp Groteloh, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Schwerin

