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Aktuelles

30.01.2020

10. Symposium AGRARRECHT am 04.03.2020

Sie sind Landwirt, landwirtschaftliche Führungskraft, landwirtschaftlicher Berater oder Mitarbeiter landwirtschaftlicher Fachbehörden? Dann laden wir Sie herzlich zu unserem traditionellen Symposium AGRARRECHT, diesmal unter dem Motto

Ökologisierung in der Landwirtschaft
- Pflicht, Kür, Herausforderung?!

am             04.03.2020, 09:00 Uhr

in der         Stadthalle Rostock, Südring 90, 18059 Rostock

ein.

Jeder schimpft auf das Wetter,
aber keiner tut etwas dagegen.

Dieses Mark Twain zugeschriebene Zitat scheint seine Gültigkeit zu verlieren. Zwar schimpft noch immer jeder – mal mehr, mal weniger – auf das Wetter, doch die Zahl derer, die etwas „dagegen“ tun möchten, scheint in den letzten Jahren exponentiell zu steigen. Klimawandel, Ökologie und Nachhaltigkeit sind die Begriffe, die immer stärker in den Mittelpunkt der Berichterstattungen und der gesellschaftlichen Diskussion rücken.

Die Landwirtschaft steht bei dieser Diskussion im Fokus. Es werden weitere Anpassungen und teilweise erhebliche Änderungen der Produktionsweisen im Hinblick auf deren Nachhaltigkeit und Klimaneutralität gefordert. Insbesondere die konventionelle Landwirtschaft dürfte sich weiteren Bewirtschaftungseinschränkungen z. B. durch eine Verschärfung der Düngeverordnung oder dem Aktionsprogramm Insektenschutz ausgesetzt sehen. Gleichzeitig wird von der EU in ihrem „Green Deal“ über die Bundesregierung in ihrer „Zukunftsstrategie ökologischer Landbau“ bis hin zur „Fridays for Future“-Bewegung ein weiterer Ausbau der ökologischen Landwirtschaft propagiert. Dieser soll über eine Umschichtung von Fördermitteln beschleunigt werden.

Welche konkreten rechtlichen Regelungen die Zukunft bringen wird, kann nicht vorhergesagt werden. Aber schon heute beeinflussen eine Vielzahl von Rechtsvorschriften die Art und Weise der landwirtschaftlichen Tätigkeit, oftmals im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf die Natur und Umwelt. Die Einhaltung dieser geltenden oder zeitnah verbindlichen Vorschriften – bei gleichzeitiger Erhaltung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Betriebs – ist die aktuelle Herausforderung. In vielen Betrieben stellt sich bereits die Frage, ob kleinere Anpassungen genügen oder ob umfangreiche Einschnitte in bisher gelebten Arbeitsweisen – bis zur Umstellung von Betrieben oder Teilbetrieben auf Öko-Landbau – sich anbieten oder gar zwingend sind. Über einige aktuelle Rahmenbedingungen, die sowohl konventionell als auch ökologisch wirtschaftende Agrarunternehmen treffen, wollen wir Sie in unserem Symposium informieren und hierüber mit Ihnen ins Gespräch kommen.

In unserem ersten Vortrag erläutert Herr Dr. Robert Krüger bestehende gesetzliche Bewirtschaftungsvorgaben, u. a. am Beispiel der aktuell geltenden DüngeVO und die sich für die Bewirtschaftung ergebenden rechtlichen Einschränkungen in den sog. „Belasteten Gebieten“. Sodann werden Herr Steffen Wenzel und Herr David Nerger die Anforderungen an einen zertifizierten biologischen Anbau und die hierzu ergangenen Gesetzesänderungen, allen voran die ab dem 01.01.2021 geltende Basisverordnung für die ökologische/biologische Produktion EG (VO) 2018/848 darstellen. In einem Gastbeitrag, für welchen wir Herrn Stefan Engberink von der LMS Agrarberatung GmbH gewinnen konnten, werden wir eine wirtschaftliche Vergleichsbetrachtung vornehmen und die sich etwa aus dem Aktionsprogramm Insektenschutz oder bei der Bewirtschaftung von Flächen in einem Vogelschutzgebiet ergebenden Auswirkungen auf die wirtschaftliche Ertragskraft eines Agrarbetriebs darstellen.

Nach der Mittagspause widmen sich Herr Ingo Glas und Frau Jana Sternitzky den immer häufiger zu findenden Nutzungsvorgaben und –bestimmungen in Pachtverträgen und gehen der Frage nach, welchen Umfang diese haben dürfen, damit noch eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung durch den Pächter gewährleistet werden kann. Abgerundet und abgeschlossen wird die Veranstaltung durch einen Vortrag von Herrn Mandus Fahje, in welchem dieser die Konsequenzen der Änderungen und Verschärfungen der rechtlichen Rahmenbedingungen für bestehende Gülle- und Gärrestabnahmeverträge und etwaige Anpassungsmöglichkeiten aufzeigt.

Ablaufplan 10. Symposium AGRARRECHT 2020 - Ökologisierung in der Landwirtschaft

Nutzen Sie die Veranstaltung auch, um mit uns, Behörden- und Verbandsvertretern, anderen Landwirten und weiteren Partnern ins Gespräch zu kommen. Wir freuen uns darauf, Sie begrüßen zu dürfen. Zur Abdeckung eines Teils der Veranstaltungskosten erlauben wir uns, eine Kostenpauschale von 25,00 € pro Teilnehmer zu erheben. Die Veranstaltungskosten sind am Tage der Veranstaltung vor Ort in bar zu entrichten.

Melden Sie sich gern kurzfristig per E-Mail an.