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Aktuelles

25.01.2023

12. Symposium AGRARRECHT am 09.03.2023 - AUSGEBUCHT

Sie sind Landwirt, landwirtschaftliche Führungskraft, landwirtschaftlicher Berater oder Mitarbeiter landwirtschaftlicher Fachbehörden? Dann laden wir Sie herzlich zu unserem traditionellen Symposium AGRARRECHT, diesmal unter dem Motto


Chancen statt Krisen in der Landwirtschaft

am 09.03.2023, ab 09:00 Uhr

in die Stadthalle Rostock, Südring 90, 18059 Rostock

ein.

Vieles, das noch vor Kurzem selbstverständlich war, scheint vergangen. Heute vor einem Jahr war es noch unvorstellbar, dass in Europa Kriege herrschen, dass die Inflation binnen weniger Monate auf über 10 % ansteigen und die Versorgungssicherheit mit bezahlbarer Energie gefährdet sein könnte. Der bereits in der Vergangenheit oft strapazierte Begriff der „Krise“ scheint nunmehr prägend in jeder gesellschaftlichen Diskussion und Berichterstattung zu sein und wird für eine Vielzahl von Herausforderungen und Entwicklungen verwendet: Ukrainekrise, Energiekrise, Versorgungskrise, Preiskrise und noch immer auch die Coronakrise sowie die Klimakrise.

Jede dieser Krisen wirkt auf die Landwirtschaft ein. Einkaufs- und Absatzmärkte haben sich geändert. Eine Vielzahl von staatlichen Maßnahmen, die von Sanktionen, über Förderungen bis zu Verboten reichen, wurden erlassen. Diese führen zu Anpassungsnotwendigkeiten. Wir wollen es auf unserem Symposium jedoch wie Winston Churchill halten, der einmal sagte:

Lass niemals eine Krise ungenutzt verstreichen.

und uns auf die den genannten Krisen innewohnenden Chancen konzentrieren. Selbstverständlich stellen die sich ständig ändernden rechtlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Rahmenbedingungen auch die Landwirtschaft vor Herausforderungen, doch hat diese bereits unzählige Male bewiesen, dass sie anpassungsfähig und ‑willig ist und so bislang jede Herausforderung gemeistert. Wir sind sicher, dass es der Landwirtschaft abermals gelingen wird, die zunehmend an sie gestellten Anforderungen der Gesellschaft anzunehmen und sich auf diese einzustellen.

Die Preisanstiege für Energie sind eines der prägendsten Themen der letzten zwölf Monate. Die Landwirtschaft ist hiervon als unmittelbarer Verbraucher von Energie, Bezieher von energieintensiven Vorprodukten als auch als Erzeuger von Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien betroffen. Zur Begrenzung der Energiekosten für Bürger und Unternehmen erließ der Gesetzgeber mehrere Gesetze zur Energiepreisbremse. Auch die Landwirtschaft kann von den Regelungen profitieren. Betreiber von Photovoltaik-, Windkraft- oder Biogasanlagen müssen jedoch verschiedene Pflichten erfüllen. Herr Rechtsanwalt Dr. Thomas Hänsch wird Ihnen einen Kurzüberblick über wesentliche Inhalte der Bestimmungen zur Wärme-, Erdgas- und Strompreisbremse präsentieren. 

Zur Bekämpfung der Klimakrise und ihrer Folgen bedarf es gewaltiger Anstrengungen, welche in erheblichem Umfang auch von der Landwirtschaft eingefordert werden. Rechtsanwalt Dr. Robert Krüger wird Ihnen den aktuellen Stand zum geplanten Klimaschutzgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern und Eckpunkte der Nationalen Moorstrategie, die erheblichen Einfluss auf die Landwirtschaft hat, vorstellen.

Im nächsten Jahr tritt das Fördersystem der GAP 2023 in Kraft. Die Beihilfen werden fortan nicht nur unter der Voraussetzung der Einhaltung der guten fachlichen Praxis zum Wohle von Natur, Umwelt und Tieren gewährt. Nunmehr gilt es auch die sog. „sozialen Konditionalitäten“ zu berücksichtigen. Rechtsanwältin Stephanie Greve wird Sie in ihrem Vortrag über die sich hieraus ergebenden Anforderungen für Sie als Arbeitgeber informieren.

Eine Familienkrise, gleich ob mit dem Ehepartner, Eltern oder Kindern ist nicht nur eine hohe emotionale Belastung. Sie kann auch einen Betrieb negativ beeinflussen. Es empfiehlt sich daher in Zeiten der Eintracht über Regelungen für den Krisenfall nachzudenken und zum Zwecke des generationenübergreifenden Schutzes des Betriebes vorzubeugen. Betriebsübergaben oder bevorstehende Hochzeiten sollten u.a. Anlass für familienrechtliche Überlegungen sein. Rechtsanwalt Carlo Stöwer wird Ihnen aufzeigen, worauf schon im Rahmen von Betriebsübertragungen zu achten ist, um den Betrieb auch im Falle einer späteren Trennung und Scheidung des Betriebsnachfolgers von seinem Ehepartner zu schützen. Vorrangig werden die Bewertungsmethoden im sog. Zugewinnausgleich und Gestaltungsspielräume vorgestellt.

Ferner informiert Sie Herr Rechtsanwalt Dr. Carlo Thiel über die anstehenden Änderungen im Recht der Personengesellschaften. Zum 01.01.2024 tritt das Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG) in Kraft. Es ergeben sich vielfältige Änderungen für bestehende Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), Offene Handelsgesellschaften (OHG) und Kommanditgesellschaften (KG). Für eine Vielzahl von Gesellschaften bürgerlichen Rechts wird sich eine Registrierungspflicht ergeben.

Vorangestellt wird unseren Fachvorträgen wie immer ein Newsblock, in dem wir Sie kompakt über weitere aktuelle Entwicklungen im Agrarrecht informieren.

                                                                    

Ablaufplan 12. Symposium AGRARRECHT 2023 - Chancen statt Krisen in der Landwirtschaft

 

Nutzen Sie die Veranstaltung, um mit uns, Landwirten, Behörden- und Verbandsvertretern, und weiteren Partnern ins Gespräch zu kommen. Wir freuen uns darauf, Sie begrüßen zu dürfen.

Wir freuen uns über mehr als 400 Anmeldungen. Damit sind die Kapazitäten der Stadthalle erschöpft und wir können keine weiteren Anmeldungen annehmen.