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Aktuelles

01.02.2024

13. Symposium AGRARRECHT am 13.03.2024

Sie sind Landwirt, landwirtschaftliche Führungskraft, landwirtschaftlicher Berater oder Mitarbeiter landwirtschaftlicher Fachbehörden? Dann laden wir Sie herzlich zu unserem traditionellen Symposium AGRARRECHT, diesmal unter dem Motto

Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft

- Verrechtlichung gelebter Prinzipien -

am              13.03.2024, ab 09:00 Uhr

in die Stadthalle Rostock, Südring 90, 18059 Rostock

ein.

Die aktuellen Proteste der Landwirte, welche ihren Ursprung in der Ankündigung der Streichung der Kfz-Steuerbefreiung und der Mineralölsteuerrückerstattung haben, bestimmen den aktuellen Diskurs zur Agrarpolitik. Andere Themen sind dabei etwas in den Hintergrund geraten. Eines dieser Themen ist die Diskussion um die Nachhaltigkeit unserer gesamten Wirtschaftsordnung.

Der Begriff und die Idee der Nachhaltigkeit wurden bereits im 18. Jahrhundert in der Forstwirtschaft geprägt: nur so viel Holz abschlagen, wie auch nachwachsen kann. So ist dafür gesorgt, dass der Wald für die zukünftige Nutzung zur Verfügung steht und auf Dauer seinen Wert behält.

Heute ist der Begriff deutlich weiter zu verstehen. Er beschränkt sich nicht einzig auf den Umwelt- und Naturschutz, sondern beschäftigt sich auch mit den Themenfeldern Ökonomie und Soziales. Eine Nachhaltigkeitspolitik soll als ein Geflecht zu verstehen sein, in dem einzelne Politikbereiche nicht mehr getrennt voneinander betrachtet werden können, sondern miteinander zu verknüpfen und ausgewogen weiterzuentwickeln sind. Das „ethische Prinzip“ der Nachhaltigkeit gelte jedoch nicht nur für die Politik, sondern auch für das Handeln eines jeden Einzelnen.

Sowohl der europäische als auch der deutsche Gesetzgeber haben begonnen, dem Ziel der Nachhaltigkeit einen rechtlichen Rahmen zu geben. Obwohl noch lang nicht alle Gesetze zur Umsetzung der politischen Ziele erlassen sind, ist schon jetzt ersichtlich, dass auf die Landwirtschaft neue Herausforderungen zukommen, die auch finanzielle Auswirkungen auf die Unternehmen haben können.

Für den Begriff „Nachhaltigkeit“ gebräuchlich geworden ist die Abkürzung ESG. Diese steht für die englischen Begriffe „Environmental“ (Umwelt), „Social“ (Soziales) und „Governance“ (Unternehmensführung und -kontrolle). Was diese Begriffe im Detail umfassen, erläutern Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Thomas Hänsch und Herr Rechtsanwalt David Nerger. Sie werden Ihnen zudem einen Überblick über den Stand der Verrechtlichung des Nachhaltigkeitsprinzips geben und Ihnen die EU-Taxonomie-Verordnung vorstellen. 

Ein schonender Umgang mit natürlichen Ressourcen gehört zu den Leitbildern der Nachhaltigkeit. Dies betrifft insbesondere die Ressource Wasser. Am 11.12.2023 ist die Trinkwassereinzugsgebieteverordnung (TrinkwEGV) im Bundesgesetzblatt verkündet worden und am darauffolgenden Tag in Kraft getreten. Sie dient der Umsetzung der EU-Trinkwasserrichtlinie in deutsches Recht und verfolgt das Ziel, das Grundwasser, das Oberflächenwasser und das Rohwasser in den Trinkwassereinzugsgebieten besser zu schützen und damit den Umfang der erforderlichen Aufbereitung von Rohwasser zu verringern. Wenngleich die TrinkwEGV zunächst nur die Betreiber von Trinkwasseranlagen betrifft und diese verpflichtet, bis zum 12. November 2025 eine Risikobewertung ihrer Trinkwassereinzugsgebiete vorzunehmen, wird sie Auswirkungen auf die Landwirtschaft haben. Denn auf der Grundlage der vorgelegten Risikobewertungen sollen die zuständigen Behörden bis zum 12. Mai 2027 Maßnahmen zu Verhinderung und Beherrschung der von den Betreibern identifizierten und priorisierten Risiken festlegen. Für eine Risikominimierung können Verbote, Beschränkungen sowie Duldungs- und Handlungspflichten nach § 52 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) verfügen. Ob die Trinkwassereinzugsgebiete damit die neuen „Roten Gebiete“ werden können und welche Vorgaben für die Flächenbewirtschaftung sich aus der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwV) ergeben, erörtert Herr Rechtsanwalt Dr. Robert Krüger mit Ihnen.

Der Begriff „Nachhaltigkeit“ betrifft nicht nur die Bewirtschaftung der Flächen, sondern die gesamte Führung eines Unternehmens, insbesondere im Rahmen seiner sozialen Verantwortung gegenüber den Arbeitnehmern. Es sind daher mannigfaltige Anforderungen an Sie als Arbeitgeber zu beachten. Hierzu zählen insbesondere Dokumentationspflichten, wie etwa die Arbeitszeiterfassung oder die Unterrichtung und Einweisung von Mitarbeitern. Auch die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns sowie die Gewährung von Urlaub und die Einhaltung von Ruhezeiten zählen hierzu. Einen umfassenden Überblick über die Sie treffenden Anforderungen gibt Ihnen Frau Rechtsanwältin Stephanie Greve.

Die Erhaltung der dauerhaften wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Betriebe ist ebenfalls ein Nachhaltigkeitskriterium. Nach dem Mittagessen stellen Ihnen Herr Rechtsanwalt John Booth und Herr Rechtsanwalt Steffen Wenzel daher Möglichkeiten zur Mehrfachverwendung von landwirtschaftlichen Flächen vor. Sie werden hierbei insbesondere auf die Nutzung der Flächen für die Errichtung einer Agri-Photovoltaikanlage und den Erhalt von Ökopunkten sowie den Handel mit diesen eingehen.

Vorangestellt wird unseren Fachvorträgen wie immer ein Newsblock, in dem wir Sie kompakt über weitere aktuelle Entwicklungen im Agrarrecht informieren.

Der folgende Ablaufplan ist vorgesehen:

Ablaufplan 13. Symposium AGRARRECHT 2024 - Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft

Nutzen Sie die Veranstaltung, um mit uns, Landwirten, Beratern, Behörden- und Verbandsvertretern, und weiteren Partnern ins Gespräch zu kommen. Wir freuen uns darauf, Sie begrüßen zu dürfen.

Melden Sie sich gerne 

per E-Mail oder telefonisch unter 0381/46119850 

zu unserer Veranstaltung an.

Aufgrund des begrenzten Platzangebots bitten wir um Rückmeldung bis zum 05.03.2024.

Zur Abdeckung eines Teils der Veranstaltungskosten erlauben wir uns, eine Kostenpauschale von 35,00 € zu erheben.