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Aktuelles

20.01.2025

14. Symposium AGRARRECHT am 05.03.2025

Sie sind Landwirt, landwirtschaftliche Führungskraft, landwirtschaftlicher Berater oder Mitarbeiter landwirtschaftlicher Fachbehörden? Dann laden wir Sie herzlich zu unserem traditionellen

Symposium AGRARRECHT

       am 05.03.2025, ab 09:00 Uhr

in die Stadthalle Rostock, Südring 90, 18059 Rostock

ein.

Die letzten Monate waren von politischen Streitigkeiten geprägt, welche zum Scheitern der Regierungskoalition auf Bundesebene führten. Während des Bestehens der Ampel-Koalition sollen sich die Regierungsparteien wechselseitig blockiert haben. In der öffentlichen Wahrnehmung gab es in den letzten Monaten einen politischen Stillstand. Da Politik über Gesetze umgesetzt wird, würde dies bedeuten, dass sich rechtlich kaum etwas geändert hat.

Dies ist aber ein Trugschluss. Insbesondere für die Landwirtschaft gilt, dass die einzige Konstante der Wandel ist. Sowohl der Landes-, Bundes- und europäische Gesetzgeber als auch die Rechtsprechung sorgen für eine fortlaufende Rechtsentwicklung. Auch technische und wirtschaftliche Entwicklungen erfordern Anpassungen Ihrer Betriebsführung an rechtliche Erfordernisse der Zeit. In unserem Symposium wollen wir Sie über wesentliche Rechtsentwicklungen informieren, die für die erfolgreiche Führung eines Agrarbetriebs erforderlich sind.

Zum 01.01.2025 trat das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz („BEG IV“) in Kraft. Mit dem BEG IV hat der Gesetzgeber auch das Landpachtrecht angepasst und eine Formerleichterung für Landpachtverträge geschaffen. Landpachtverträge müssen nun, um wirksam für eine längere Zeit als zwei Jahre befristet zu sein, nicht mehr der Schriftform, sondern „nur“ noch der Textform genügen. Welche Erleichterungen sich daraus für Pächter und Verpächter tatsächlich ergeben und worauf auch künftig für die Wahrung der Textform zu achten ist, erörtert Herr Rechtsanwalt Steffen Wenzel mit Ihnen.

Seit dem 01.01.2025 sind zusätzliche Voraussetzungen, die sog. „sozialen Konditionalitäten“, für den Erhalt der Direktzahlungen („Betriebsprämien“) zu erfüllen. Landwirte müssen nachweisen können, dass sie bestimmte soziale Standards erfüllen. Frau Rechtsanwältin Stephanie Greve wird Ihnen diese vorstellen und aufzeigen, wie die Vorgaben eingehalten und damit Prämienkürzungen vermieden werden. Ein besonderes Augenmerk wird Frau Rechtsanwältin Stephanie Greve in ihren Ausführungen auf die Einbindung fremder Arbeitskräfte in den Landwirtschaftsbetrieb legen. Problematiken können sich bei der Ausgestaltung der Vertragsbeziehungen ergeben. Liegt eine gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung vor, bedarf es einer Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis. Fehlt es bei einer Arbeitnehmerüberlassung an einer solchen, drohen u.a. Bußgelder, die Nachzahlung von Sozialbeiträgen und ab diesem Jahr Kürzungen der Direktzahlungen. Frau Rechtsanwältin Stephanie Greve wird Ihnen erläutern, wann in der Praxis eine (unentdeckte) Arbeitnehmerüberlassung vorliegt und wie diese durch rechtskonforme Gestaltung auszuschließen ist.

Unverändert dynamisch ist die Entwicklung der Vorgaben für die Agrarförderung nach der GAP. Um Ihnen den geltenden Rechtsrahmen für die Antragsstellung 2025 an die Hand zu geben, wird Herr Rechtsanwalt Dr. Robert Krüger Ihnen einen ganzheitlichen Überblick über die maßgeblichen Änderungen verschaffen. Der Vortrag wird versehen mit kurzen Hinweisen aus den agrarförderrechtlichen Mandaten unserer Kanzlei, die für eine Anwendung der Vorschriftenpraxis relevant sind.

Kurz vor Beginn der letzten Erntesaison versetzte die Nachricht über die Krise der BayWa AG die Agrarbranche in Aufruhr. Betroffene Landwirte stellten sich die Frage, ob sie ihre Getreidevorkontrakte erfüllen müssen und für das gelieferte Getreide Geld erhalten. Unsicherheit gab es auch bei den Agrarbetrieben, welche kurz vor der Ernte ihre Lagerbestände aus früheren Ernten bei der BayWa AG einlagerten. Waren diese Lagerbestände ausreichend insolvenzsicher? Über die Lehren, die aus der Krise der BayWa AG gezogen werden können, und darüber, welche Fallstricke zu vermeiden sind, informiert Sie Herr Rechtsanwalt Dr. Thomas Hänsch.

Arbeiten Ehepartner dergestalt zusammen, dass sie durch gemeinsamen Einsatz von Arbeitskraft und/oder Vermögensgegenständen an einem nach außen als Einzelunternehmen auftretenden Betrieb mitwirken, sind teils gravierende rechtliche Folgen zu berücksichtigen. Das nach außen hin in Erscheinung tretende Einzelunternehmen kann sich im zivilrechtlichen Sinne als im Innen- oder sogar im Außenverhältnis unerkannt gegründete Ehegatten-GbR darstellen. Im steuerlichen Sinne könnten die Ehegatten eine sog. Mitunternehmerschaft begründet haben. Beide Rechtsfolgen offenbaren ihre Nachteile erst nach Beendigung des gemeinsamen Wirkens der Ehepartner z.B. aufgrund privater Trennung. Herr Rechtsanwalt Carlo Stöwer klärt Sie über die diesbezüglichen Risiken auf und stellt Ihnen Möglichkeiten der Vorsorge vor.

Auch die Landesregierung war im Jahr 2024 nicht untätig. Am 09.07.2024 hat das Kabinett dem Entwurf der Novelle des Landeswasserrechts mit seinem Kernstück eines neuen Landeswasser- und Küstenschutzgesetzes zugestimmt. Das neue Landeswassergesetz soll einerseits für mehr Hochwasserschutz sorgen und andererseits Nährstoffeinträge in das Grundwasser und in die Küstengewässer reduzieren. Dies könnte zu weiteren Beschränkungen bei der Bewirtschaftung von Flächen und höheren Kosten führen. Die Inhalte des Entwurfs und deren Auswirkungen auf Landwirtschaftsbetriebe stellt Herr Rechtsanwalt John Booth für Sie dar.

Durch verschiedene Gesetze wurde versucht, den Ausbau von Windenergie- und Solaranlagen voranzutreiben, welcher im Wesentlichen auf landwirtschaftlichen Flächen erfolgt. Teilweise erwiesen sich in der Vergangenheit steuerliche Risiken als Hemmnis für die Errichtung von Photovoltaikanlagen. Die Finanzverwaltung hat die Kritik aufgenommen und einen Erlass verkündet, welcher eine steuerliche Besserstellung bei der Bereitstellung von Flächen für Photovoltaikanlagen bewirken soll. Gleichzeitig enthält dieser Erlass aber eine Verschlechterung der Rechtslage im Bereich Windenergie. Herr Rechtsanwalt Mandus Fahje wird Ihnen diese Änderungen anhand von Berechnungsbeispielen aufzeigen und Lösungsansätze aus der Praxis darstellen.

Vorangestellt wird unseren Fachvorträgen wie immer ein Newsblock, in dem wir Sie kompakt über weitere aktuelle Entwicklungen im Agrarrecht informieren.

Der folgende Ablaufplan ist vorgesehen:

Ablaufplan 14. Symposium AGRARRECHT 2025

Nutzen Sie die Veranstaltung, um mit uns, Landwirten, Beratern, Behörden- und Verbandsvertretern und weiteren Partnern ins Gespräch zu kommen. Wir freuen uns darauf, Sie begrüßen zu dürfen.

Melden Sie sich gerne 

per E-Mail oder telefonisch unter 0381/46119850 

 

Alternativ können Sie zur vereinfachten Anmeldung auch den QR-Code scannen.

                                                                                                                

Aufgrund des begrenzten Platzangebots bitten wir um Rückmeldung bis zum 25.02.2025.

Zur Abdeckung eines Teils der Veranstaltungskosten erlauben wir uns, eine Kostenpauschale von 35,00 € zu erheben.