Sie sind Landwirt, landwirtschaftliche Führungskraft, landwirtschaftlicher Berater oder Mitarbeiter landwirtschaftlicher Fachbehörden? Dann laden wir Sie herzlich zu unserem traditionellen
Symposium AGRARRECHT
am 04.03.2026, ab 09:00 Uhr
in die Stadthalle Rostock, Südring 90, 18059 Rostock
ein.
Seit Donald Trump vor einem Jahr abermals das Amt des US-Präsidenten übernommen hat, wird der politische Diskurs hierzulande (und sicher in vielen weiteren Teilen der Welt) von der Außenpolitik und den internationalen Beziehungen bestimmt. Die Europäische Union und deren Mitgliedsstaaten sehen sich mit neuen oder erhöhten Zöllen auf eine Vielzahl von in die USA exportierten Produkten konfrontiert. Im Streit um Grönland hat die US-Regierung weitere Zölle angekündigt, die nun aber doch nicht verhängt werden sollen. Vorerst. Hierauf müssen die EU und ihre Mitgliedsstaaten Antworten finden. Eine solche erhofft sich die EU anscheinend in dem vor wenigen Tagen unterzeichneten Mercosur-Abkommen gefunden zu haben, durch welches die größte Freihandelszone der Welt entstehen soll. Viele Landwirte betrachten dieses jedoch kritisch und haben ihren Protest in Deutschland, Frankreich und Italien erneut auf die Straßen getragen. Auch das Europäische Parlament hat anscheinend Bedenken und das Abkommen vorerst gestoppt, um zunächst ein Rechtsgutachten vom EuGH einzuholen.
Aber nicht nur von der anderen Seite des Atlantiks kommen Herausforderungen auf die Landwirtschaft zu: Die Europäische Kommission hat im Juli 2025 ihren Vorschlag für eine Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ab 2028 vorgestellt. Über den aktuellen Stand der Pläne für die GAP 2028, von der unabhängig von Degression und Kappung alle Landwirtschaftsbetriebe betroffen sind, berichtet Ihnen Herr Rechtsanwalt John Booth.
Neben einer neuen GAP treibt die EU auch ihren Green Deal voran: Seit dem 18.08.2024 ist die Verordnung (EU) 2024/1991 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2024 über die Wiederherstellung der Natur und zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/869 – kurz: Wiederherstellungsverordnung – in Kraft. Sie setzt zeitlich gestaffelte Ziele für die Wiederherstellung von Ökosystemen und zur Bekämpfung des Biodiversitätsverlusts, welche von den Mitgliedsstaaten umzusetzen sind. Dabei ist der Anwendungsbereich der Verordnung nicht auf Natura 2000-Gebiete beschränkt, sondern Wiederherstellungsmaßnahmen sollen innerhalb und außerhalb von Schutzgebieten in der gesamten Landschaft durchgeführt werden. Über den Stand der Umsetzung der Verordnung und welche Konsequenzen sich daraus für die von Ihnen bewirtschafteten Flächen ergeben können, informiert Sie Herr Rechtsanwalt Dr. Robert Krüger.
Der Klimawandel treibt auch den Landesgesetzgeber um und hat ihn veranlasst, ein neues Landeswassergesetz sowie ein Klimaverträglichkeitsgesetz auf den Weg zu bringen. Durch das neue Landeswassergesetz soll die Wasserentnahme für alle teurer werden. Die Landesregierung prognostiziert für Landwirtschaftsbetriebe und erwerbsgärtnerisch Tätige eine finanzielle Mehrbelastung von 1,8 bis 2,2 Mio. Euro. Zudem sollen durch das neue Landeswassergesetz für die öffentliche Hand weitreichende Zugriffsrechte auf landwirtschaftliche Flächen geschaffen werden. Das Klimaverträglichkeitsgesetz, das den Schutz des Klimas und die Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Mecklenburg-Vorpommern bezwecken soll, will die Träger öffentlicher Aufgaben verpflichten, bei ihren Planungen und Entscheidungen den Zweck des Gesetzes und die zu seiner Erfüllung festgelegten Ziele zu berücksichtigen. Das Gesetz dürfte daher Auswirkungen auf künftige Genehmigungsverfahren, etwa für den Bau eines neuen Stalls, haben. Über den aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens und mögliche Auswirkungen des Gesetzes wird Herr Rechtsanwalt John Booth Sie informieren.
Keine neuen Gesetze oder Gesetzesänderungen, sondern schon lange bestehende Regelungen nehmen Herr Rechtsanwalt Dr. Thomas Hänsch und Herr Rechtsanwalt Steffen Wenzel in den Blick und erörtern in ihrem Vortrag die Bedeutung des Schweigens im Rechtsverkehr. Wenngleich Schweigen grundsätzlich keinen Erklärungswert hat, also weder Zustimmung noch Ablehnung bedeutet, kann es dazu führen, dass Sie an einen so nicht gewollten Vertrag gebunden sind oder Ihnen die Geltendmachung von Rechten verwehrt ist. Neben der Erläuterung von gesetzlichen Regelungen, die Sie zur Vermeidung von Nachteilen kennen müssen, gehen sie auch der Frage nach, ob und inwieweit vertraglich vereinbart werden kann, dass Schweigen als Zustimmung oder Ablehnung gelten soll.
Nach der Mittagspause informiert Sie Herr Rechtsanwalt Dr. Carlo Thiel zunächst über das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, in welchem die Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer, insbesondere der steuerlichen Begünstigung bei der Übertragung von Betriebsvermögen, auf dem Prüfstand steht. Gegen das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz wird eingewandt, dass Betriebsvermögen oft nahezu steuerfrei übertragen wird, während Privatvermögen erheblich belastet bleibt. Sollte das Gericht hierin einen Verfassungsverstoß sehen, könnte dies sehr weitreichende Folgen für die derzeitigen Erbschaftsteuerprivilegien für Betriebsvermögen haben. Dann wäre der Gesetzgeber gefragt. Die SPD hat bereits einen Vorschlag für eine Reform vorgestellt, der Freibeträge für Betriebe von 5.000.000 EUR vorsieht. Der Vorschlag wurde von der Union umgehend zurückgewiesen. Vor dem Hintergrund des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht und der zunehmenden Diskussion über eine Erbschaftsteuerreform könnte für Sie als Inhaber eines Betriebes gleichwohl ein dringend werdender Handlungsbedarf bestehen. Gemeinsam mit Herrn Rechtsanwalt Carlo Stöwer wird Herr Rechtsanwalt Dr. Carlo Thiel Ihnen mögliche Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten aufzeigen.
Vorangestellt wird unseren Fachvorträgen wie immer ein Newsblock, in dem wir Sie kompakt über weitere aktuelle Entwicklungen im Agrarrecht informieren.
Der folgende Ablaufplan ist vorgesehen:
Ablaufplan 15. Symposium AGRARRECHT 2026
Nutzen Sie die Veranstaltung, um mit uns, Landwirten, Beratern, Behörden- und Verbandsvertretern und weiteren Partnern ins Gespräch zu kommen. Wir freuen uns darauf, Sie begrüßen zu dürfen.
Melden Sie sich gerne
per E-Mail oder telefonisch unter 0381/461198-30
Alternativ können Sie zur vereinfachten Anmeldung auch den QR-Code scannen.
Aufgrund des begrenzten Platzangebots bitten wir um Rückmeldung bis zum 24.02.2026.
Zur Abdeckung eines Teils der Veranstaltungskosten erlauben wir uns, eine Kostenpauschale von 35,00 € zu erheben.