Beim 3. Schweriner Energierechtstag wurden mehr als 80 Teilnehmer, darunter zahlreiche Vertreter ländlicher Kommunen, Projektierer, Anlagenbetreiber sowie Landeigentümer über aktuelle Rechtsentwicklungen im Bereich der erneuerbaren Energien und ihre Auswirkungen auf bestehende und künftige Energieprojekte informiert.
Rechtsanwalt John Booth führte in die Veranstaltung ein und verdeutlichte, dass geänderte politische Rahmenbedingungen, Gesetzesvorhaben und Engpässe beim Netzausbau wesentlich schwierigere wirtschaftliche Rahmenbedingungen für Wind- und Photovoltaikprojekte darstellten.
Die einzelnen Themen wurden von den Kollegen in den nachfolgenden Vorträgen aufgegriffen. Einen Einblick in die aufgrund der geänderten politischen Rahmenbedingungen zu erwartenden, wesentlichen Gesetzesänderungen gab Rechtsanwalt Dr. Thomas Hänsch, der den Entwurf des EEG 2027 vorstellte und darlegte, wie das angedachte „Contracts for Differences“-Modell, kurz „CfD“-Modell und der geplante Abschöpfungsbeitrag zu veränderten Wirtschaftlichkeitsberechnungen für Wind- und Freiflächenphotovoltaikprojekte führen könnten.
Bereits heute nehmen die Anwälte des Teams Energierecht unserer Kanzlei wahr, dass Projektierer vermehrt darauf dringen, bereits geschlossene Nutzungsverträge für Wind- und Solarparks nochmals wirtschaftlich auf den Prüfstand zu stellen und Vertragspartner sich unter Druck gesetzt fühlen, sich auf Nachverhandlungen einzulassen. Hieran anknüpfend legte Rechtsanwalt Mandus Fahje den anwesenden Gästen dar, unter welchen Umständen es einen Rechtsanspruch auf Anpassung von Verträgen gibt. Regelmäßig scheide ein gesetzlicher Anspruch auf Vertragsanpassung wegen Störung der Geschäftsgrundlage aus.
Um insbesondere den anwesenden Projektierern und Vertretern von Kommunen einen Überblick zu verschaffen, unter welchen Voraussetzungen Windprojekte nach der derzeitigen Gesetzeslage in Mecklenburg-Vorpommern immer noch planungsrechtlich zum Erfolg geführt werden können, berichtete Rechtsanwalt Dr. Robert Krüger zur Möglichkeit der Ausweisung von Windeignungsgebieten außerhalb von Windvorranggebieten sowie über die Änderungen zum Gemeinde- und Bürgerbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern.
Die Problematik der bestehenden Netzengpässe griff Rechtsanwältin Marie-Christine Gräfin von Spee auf und präsentierte Lösungsmöglichkeiten zur Überwindung von Netzengpässen in Form der Überbauung und Mehrfachnutzung von Netzanschlüssen, bei deren Nutzung zwar rechtliche Hürden überwunden werden müssen, die jedoch künftig an Bedeutung gewinnen dürfte und von einigen Projektierern auch bereits erfolgreich praktiziert wird.
Ein nicht mehr wegzudenkender Baustein bei der Vermeidung von Netzengpässen ist die Integration von Batteriespeichern in Energieprojekte. Und so informierte Rechtsanwalt Dr. Hänsch zum Abschluss der Veranstaltung über die rechtlichen Rahmenbedingungen solcher Speicheranlagen nach EEG und Bauplanungsrecht sowie über die grundlegende Vertragsgestaltung im Rahmen der anwaltlichen Beratung.
Die Fachbeiträge wurden mit zahlreichen Fragen und Wortbeiträgen der Gäste flankiert – ein Zeichen dafür, dass der Bereich der erneuerbaren Energien immer noch hochdynamisch ist.