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Aktuelles

25.01.2019

9. Symposium AGRARRECHT am 06.03.2019

Sie sind Landwirt, landwirtschaftliche Führungskraft, landwirtschaftlicher Berater oder Mitarbeiter landwirtschaftlicher Fachbehörden? Dann laden wir Sie herzlich zu unserem traditionellen Symposium AGRARRECHT, diesmal unter dem Motto

Alltägliche Rechtsfragen in der Landwirtschaft

am             06.03.2019, 09:00 Uhr

in der         Stadthalle Rostock, Südring 90, 18059 Rostock

ein.

Auf Regen folgt Sonne – dieses Sprichwort hat sich im vergangenen Jahr mehr als bewahrheitet. Wettertechnisch hieß es im Jahr 2018 aber auch: Auf Sonne folgt Staub. Die anhaltende Trockenheit im letzten Jahr wirkt sich weit über die eingefahrene Ernte aus; sei es durch fehlende Liquidität, nicht optimal aufgelaufene Winterungen oder hohe Futter- und Substratpreise.

Das Sprichwort will uns aber sagen, dass wir allen Grund haben, optimistisch in die Zukunft zu schauen. Die Landwirtschaft in unserer Region ist innovativ und anpassungsfähig. Sie wird nicht nur mit klimatischen Änderungen fertig, sondern ist auch in der Lage, die Herausforderungen der Gegenwart und Zukunft zu meistern – beginnend mit dem Arbeitskräftemangel, steigenden Anforderungen beim Einsatz von Dünge-, Pflanzenschutzmitteln und Medikamenten wie auch den sich fortlaufend ändernden politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen. Auch dieses Jahr wollen wir Sie in unserer traditionellen Veranstaltung wieder über Rechtsfragen in der Landwirtschaft informieren und diese mit Ihnen und unseren anderen Gästen – gerne auch in den Pausen – diskutieren.

In unserem ersten Vortrag widmet sich Frau Dr. Geiersberger den arbeitsrechtlichen Herausforderungen in der Landwirtschaft. Das allgemeine Arbeitsrecht unterscheidet nicht zwischen dem Fließbandarbeiter in der Fabrik, dem Melker im Stall oder dem Mähdrescherfahrer in der Ernte. Für alle gelten grundsätzlich die gleichen Arbeitszeitregelungen. Im Falle einer streitigen Kündigung kann hier schnell Ärger drohen. Zur Überwindung (vermeintlicher) gesetzlicher Grenzen und aufgrund des Mangels an qualifizierten Arbeitskräften wurden in den letzten Jahren diverse kreative Modelle für den Arbeitskräfteeinsatz (z. B. selbstständige Melkhelfer) entwickelt. Eine Vielzahl der Modelle ist rechtlich bedenklich und führte im Einzelfall zu erheblichen Nachzahlungen von Sozialversicherungsabgaben.

Zur guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft gehört der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Der korrekte Einsatz sichert nachhaltige Erträge. Der fehlerhafte Einsatz gefährdet nicht nur Mensch und Umwelt, sondern ist auch Wasser auf die Mühlen der Kritiker der modernen Landwirtschaft. Mit Herrn Dr. Vietinghoff, Leiter des Pflanzenschutzdienstes beim Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (LALLF M-V), konnten wir einen Gastredner gewinnen, der uns über die aktuellen Schwerpunkte aus behördlicher Sicht informiert. Herr Rechtsanwalt Dr. Krüger wird die Ausführungen von Herrn Dr. Vietinghoff aus anwaltlicher Sicht begleiten.

Kaum ein Landwirt war im Jahr 2018 nicht von Ernteausfällen betroffen. Daraus konnten Probleme resultieren, wenn geschlossene Vorkontrakte nicht erfüllt wurden. Neben fehlenden Einnahmen drohen hier auch Schadenersatzansprüche. Im Vortrag von Herrn Rechtsanwalt Dr. Hänsch werden Sie erfahren, ob die extreme Trockenheit des Jahres 2018 genügte, um sich auf höhere Gewalt zu berufen und welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt, sich bei Vertragsschluss vor Schadenersatzansprüchen wegen Ernteausfällen zu schützen. Gleichsam erfahren Sie, welche Sicherungsmittel Landwirten zur Verfügung stehen, um sich Liquidität zu verschaffen, und wo ihre rechtlichen Grenzen liegen.

Die langfristige Sicherung von Pachtflächen ist für jeden Agrarbetrieb von außerordentlicher Bedeutung. Verpächterpflege ist Chefsache. Schwierig wird es, wenn der langjährige Verpächter verstirbt. Dann stellt sich eine Vielzahl von Fragen. Werden die Erben das Pachtverhältnis fortsetzen? An wen muss die Pacht gezahlt werden und wie kann der laufende Pachtvertrag verlängert werden? Kann der Pachtvertrag gekündigt werden und wenn ja, von wem? Über diese fast alltäglichen Rechtsfragen werden Sie Herr Rechtsanwalt Wenzel und Herr Rechtsanwalt Allendorf informieren.

Ablaufplan 9. Symposium AGRARRECHT 2019 - Alltägliche Rechtsfragen in der Landwirtschaft

Nutzen Sie die Veranstaltung auch, um mit uns, Behörden- und Verbandsvertretern, anderen Landwirten und weiteren Partnern ins Gespräch zu kommen. Wir freuen uns darauf, Sie begrüßen zu dürfen. Zur Abdeckung eines Teils der Veranstaltungskosten erlauben wir uns, eine Kostenpauschale von 25,00 € pro Teilnehmer zu erheben. Die Veranstaltungskosten sind am Tage der Veranstaltung vor Ort in bar zu entrichten.

Melden Sie sich gern kurzfristig per E-Mail an.