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Aktuelles

20.01.2021

Abgabetermin für Steuererklärungen 2019 für Land- und Forstwirte verlängert

Die Frist zur Abgabe der Steuererklärungen 2019 für Land- und Forstwirte, die sich durch einen Steuerberater oder eine landwirtschaftliche Buchstelle beraten lassen,
soll vom 31.07.2021 auf den 31.12.2021 verlängert werden.

Die Koalitionsfraktionen wollen in ihre Gesetzesinitiative zur Verlängerung der Steuererklärungsfristen auch eine die Land- und Forstwirte begünstigende Regelung aufnehmen. Die bisher am 31.07.2021 ablaufende Abgabefrist für Steuererklärungen des Veranlagungsjahres 2019 soll auf den 31.12.2021 verlängert werden. Hintergrund dieser Regelung ist, dass Steuerberater und landwirtschaftliche Buchstellen, die Landwirte betreuen, entlastet werden sollen, weil sie zusätzliche Aufgaben zur Bewältigung der Corona-Pandemie zu erledigen haben.

Wir unterstützen Sie gerne bei konkreten Einzelfragen zu Ihren Steuererklärungen