Mit Schreiben vom 19. Juli 2023 teilte das BMF mit, die Überprüfung des Durchschnittssatzes (derzeit 9,0 %) nach § 24 Absatz 5 Satz 1 UStG habe ergeben, dass der die Vorsteuerbelastung abbildende Durchschnittssatz für Landwirtschaftsbetriebe ab dem Jahr 2024 8,4 % beträgt und das Umsatzsteuergesetz somit entsprechend angepasst werden wird.