Architekt muss Fehler aus Leistungsphase 3 in Leistungsphase 5 korrigieren!
Das OLG München hat sich in seinem Beschluss vom 09.02.2017 - 27 U 3088/16 Bau mit der Frage beschäftigt, wann der Architekt zur Korrektur von Fehlern der Leistungsphase 3 verpflichtet ist. Dazu hat das Gericht festgestellt: