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Aktuelles

30.10.2020

ASP Aktuelle Entwicklungen

Die Afrikanischen Schweinepest (ASP) breitet sich in Brandenburg weiter aus und hat nun auch Sachsen erreicht. 

Das Tierseucheninformationssystem des Friedrich-Loeffler-Instituts bestätigt mittlerweile 117 Fälle der ASP (Stand: 31.10.2020), die sich auf die brandenburgischen Landkreise Märkisch-Oderland, Oder-Spree und Spree-Neiße sowie den sächsischen Landkreis Görlitz verteilen.

Auf die realistische Gefahr einer weiteren Ausbreitung der ASP in Brandenburg und auf andere Bundesländer sollten sich alle Landwirte vorbereiten. Nicht nur Schweine haltende Betriebe sind durch ASP betroffen. Auch Acker- und Futterbaubetriebe erleiden durch Maßnahmen zum Schutz vor ASP Beeinträchtigungen.

Mit behördlicher Feststellung eines ASP-Falls in einem Landkreis greifen die Bestimmungen des Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG) und der Schweinepestverordnung (SchwPestV). Die zuständigen Behörden weisen in einem Umkreis von etwa 8 km um den Fundort ein gefährdetes Gebiet aus, wobei das Gebiet in einem Umkreis von 3 km um den Fundort die Kernzone bildet.

Die Behörden können im gefährdeten Gebiet (inkl. Kernzone) die Nutzung land- und forstwirtschaftlicher Flächen verbieten. Dies beinhaltet auf jeden Fall ein Ernte- und Beweidungsverbot. Ob das Nutzungsverbot auch die Durchführung jeglicher Feldarbeiten (z.B. Bodenbearbeitung, Aussaat, Düngung, Pflanzenschutzmaßnahmen) oder andere wirtschaftliche Tätigkeiten (z.B. Anlegen und Abfahren von Feldrandlagern) beinhaltet, ist umstritten. Die Behörden sind auch berechtigt, ein umfassendes Betretungsverbot von Wald und Flur im gefährdeten Gebiet anzuordnen und die Jagd zu verbieten. Ferner sind Grundstückseigentümer im Kerngebiet verpflichtet, die Errichtung von Zäunen auf dem Grundbesitz zu dulden.

Die vorgenannten Maßnahmen werden in der Regel durch sogenannte Allgemeinverfügungen ergriffen. Diese werden veröffentlicht, nicht aber unbedingt den betroffenen Betrieben zugestellt oder sonst wie gesondert zu Kenntnis gereicht. Sie können zu erheblichen Einschränkungen der landwirtschaftlichen Tätigkeit führen. Betriebe sollten sich daher bereits jetzt auf Beschränkungen in Folge eines lokalen ASP-Ausbruchs vorbereiten.

Präventive Maßnahmen
Einen Katalog der von uns empfohlenen Maßnahmen finden sie hier.

Eine vom Friedrich-Loeffler-Institut erstellte Checkliste für Maßnahmen zur Vermeidung der Einschleppung der ASP in Schweine haltende Betriebe finden Sie hier.

Informationen zum aktuellen Tierseuchengeschehen
Die von den nach Landesrecht zuständigen Behörden dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft gemeldeten Fälle der ASP bilden die Grundlage des Tierseucheninformationssystems. Hier finden Sie die aktuelle Anzahl der amtlich festgestellten Fälle der ASP und die betroffenen Landkreise.

Auf Ihren Internetseiten veröffentlichen die derzeit betroffenen Landkreise ebenfalls fortlaufend Informationen zum aktuellen Seuchengeschehen. Zudem werden dort die von den Landkreisen erlassenen Allgemeinverfügungen veröffentlicht. 

Brandenburg

Tierseuchenallgemeinverfügungen erlassen haben zudem

Sachsen

 

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