Die seit 2017 geltende Düngeverordnung wird 2020 novelliert. Im Dezember legte das BMEL einen Referentenentwurf vor, zu dem die Länder bis zum 15.01.2020 Stellung nehmen sollen. Dieser Entwurf enthält erhebliche Verschärfungen für die Anwendung von Düngemitteln, vor allem in den nitratbelasteten Gebieten (Rote Gebiete). Eine Umsetzung bis Ende April in dieser oder jedenfalls ähnlicher Fassung ist wahrscheinlich.
In den nitratbelasteten Gebieten werden erstmals bundesweit folgende verpflichtende Maßnahmen vorgeschrieben:
Die Länder haben zusätzlich mindestens zwei regional geeignete Maßnahmen anzuordnen. Hierfür enthält der Entwurf einen nicht abschließenden Maßnahmenkatalog. Dieser Katalog enthält beispielsweise die Möglichkeit einer Absenkung der 170 kg Gesamtstickstoff-Obergrenze für organische und organisch-mineralische Düngemittel auf 130 kg Gesamtstickstoff pro Hektar und Jahr pro Schlag für Ackerflächen.
Für Überprüfung und Anpassung der Landesdüngeverordnungen sollen die Bundesländer nach Inkrafttreten der Novelle drei Monate Zeit erhalten. Schließlich sieht der Entwurf ein Überprüfungsintervall für die Landesverordnungen von vier Jahren ab dem erstmaligen Erlass vor, u. a. für die Nitrat- und Phosphatkulissen der belasteten Gebiete.