Das OLG Naumburg hat sich im Urteil vom 07.03.2019 - 2 U 47/18 im Zusammenhang mit der vertraglich geschuldeten Leistung mit der Frage beschäftigt, ob der Auftraggeber in den Vertragsunterlagen Angaben zur Kontaminierung und Entsorgung zum Abbruchmaterial machen muss. Dazu hat das OLG entschieden: