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Aktuelles

24.01.2020

Bauvertrag - Erfordernis von Kontaminationsangaben

Das OLG Naumburg hat sich im Urteil vom 07.03.2019 - 2 U 47/18 im Zusammenhang mit der vertraglich geschuldeten Leistung mit der Frage beschäftigt, ob der Auftraggeber in den Vertragsunterlagen Angaben zur Kontaminierung und Entsorgung zum Abbruchmaterial machen muss. Dazu hat das OLG entschieden:

  1. Für die Abgrenzung, ob die Einholung von Analysen zum Schadstoffgehalt des Abbruchmaterials, welche Einfluss auf die Möglichkeiten der Verwertung bzw. Entsorgung hat, eine ursprünglich vom Auftragnehmer geschuldete Leistung oder eine zusätzliche Leistung ist, kommt es auf den Erklärungswert der Vertragsunterlagen an. In einem VOB-Bauvertrag ohne individuelle abweichende Regelungen obliegt es dem Auftraggeber, u.a. die Art, Zusammensetzung und Menge der aus seinem Bereich zu entsorgenden Stoffe zu bestimmen und zu beschreiben; er muss auch die Art der Verwertung oder bei Abfall die Entsorgungsanlage vorgeben. Überträgt er diese Aufgabe während der Ausführung dem Auftragnehmer, muss er diese Leistung zusätzlich vergüten.
  2. Zur bauablaufbezogenen Darstellung von Baubehinderungstatbeständen, welche geeignet sind, Mehrvergütungsansprüche wegen einer Bauzeitverlängerung zu rechtfertigen.