Das OLG Karlsruhe hat sich in seinem Urteil vom 07.12.2015 - 13 U 110/13 mit der Frage beschäftigt, unter welchen Voraussetzungen der Auftragnehmer einen Anspruch auf Bezahlung von Leistungen hat, die er ohne Auftrag erbracht hat. Dazu hat das Gericht festgestellt: