Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschluss vom 27.10.2025 erneut Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer doppelten Grunderwerbsteuerfestsetzung nach § 1 Abs. 2b GrEStG und § 1 Abs. 3 Nr. 3 GrEStG beim Erwerb von GmbH-Anteilen geäußert, wenn das sogenannte Signing und Closing zeitlich auseinanderfallen. Das Gericht betont – auch jetzt im Rahmen eines Verfahrens zur Aussetzung der Vollziehung (AdV) – dass der Gesetzgeber keine doppelte Besteuerung desselben Anteilserwerbs vorgesehen hat und verweist dabei auch auf § 16 Abs. 4a und Abs. 5 GrEStG, deren Einführung den in § 1 Abs. 3 GrEStG formulierten Vorrang nicht beseitige. Die Vollziehung des angefochtenen Bescheides wurde daher ausgesetzt.
Siehe dazu auch bereits unseren Beitrag vom 25.08.2025.