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Aktuelles

19.02.2021

Coronapandemie als höhere Gewalt

Mit Urteil vom 25.09.2020 zum Aktenzeichen 3 O 261/20 hat das Landgericht Paderborn ein Veranstaltungsunternehmen zur Rückzahlung einer bereits geleisteten Anzahlung für die Durchführung eines Abiballs verurteilt.

Das Gericht hat die Coronapandemie in der vorgenannten Entscheidung als höhere Gewalt eingestuft. Das Gericht führt aus, dass es sich nach höchstrichterlicher Rechtsprechung bei höherer Gewalt um ein von außen kommendes, keinen persönlichen oder betrieblichen Zusammenhang aufweisendes, auch durch äußerste vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis handelt. Epidemien werden grundsätzlich als Ereignis höherer Gewalt anerkannt. Bei der Einordnung, ob eine Epidemie vorliegt, soll unter anderem den Erklärungen des Auswärtigen Amtes und den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation Indizwirkung zukommen. Da die Ausbreitung des COVID-19-Virus sogar als Pandemie eingestuft wurde und Warnungen und Empfehlungen des Auswärtigen Amtes
sowie der WHO vorlagen, stufte auch das Landgericht Paderborn die Coronapandemie als höhere Gewalt ein.

In allen Fällen, in denen die vertraglich vereinbarte Leistung aufgrund der Coronapandemie nicht erbracht werden konnte oder erbracht werden kann, sollte daher
genau geprüft werden, ob gegebenenfalls auch unter dem Gesichtspunkt höherer Gewalt ein Erstattungsanspruch bezüglich bereits geleisteter Anzahlung geltend gemacht werden kann.