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Aktuelles

03.07.2019

Erhöhung des Grunderwerbsteuersatzes in Mecklenburg-Vorpommern von 5 % auf 6 % ab dem 01.07.2019

Der Landtag M-V hat seine Juni-Sitzungswoche 2019 beendet und am 19.06.2019 das Gesetz zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge beschlossen.

Durch die Abschaffung der Straßenbaubeiträge trifft die Kommunen als Träger der Straßenbaulast die volle Finanzierungslast für den Ausbau von Straßen, die zuvor über Straßenbaubeiträge von den Anwohnern getragen wurde.

Um den Wegfall der Straßenbaubeiträge zu kompensieren, hat das Land Mecklenburg-Vorpommern den zuvor letztmals am 30.06.2012 geänderten Steuersatz für die Grunderwerbsteuer ab dem 01.07.2019 von 5 % auf 6 % angehoben. Damit liegt Mecklenburg-Vorpommern bundesweit nunmehr im oberen bundesweiten Mittelfeld.

Mit der Erhöhung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer verspricht sich das Land sichere jährliche Mehreinnahmen in Höhe von 30 Millionen Euro, die diesem ungeschmälert für den Straßenausbau zur Verfügung stehen sollen.

Für beabsichtigte Grundstückskäufe bedeutet dies allerdings auch, dass sich die Nebenkosten des Erwerbs erhöhen werden.

Da die Grunderwerbsteuer über die sogenannten Ersatztatbestände des Grunderwerbsteuergesetzes unter bestimmten Voraussetzungen auch dann anfallen kann, wenn es bei grundbesitzhaltenden Personengesellschaften oder juristischen Personen zu einer Anteilsvereinigung bzw. zu einer Änderung des Gesellschafterbestandes kommt, kann sich die Anhebung des Grunderwerbsteuersatzes auch im Kontext von Anteilskäufen (sog. share-deals) negativ auswirken.

Zu beachten ist, dass die Änderung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern bereits seit dem 01.07.2019 gilt. Grundstücksgeschäfte, die ab diesem Zeitpunkt beurkundet werden, unterfallen daher dem höheren Grunderwerbsteuersatz von 6 %. Eine Gestaltung, wonach Grundstückskaufverträge auf ein Datum vor dem 01.07.2019 rückdatiert werden, ist aus steuerlicher Sicht nicht möglich.