Nachdem die EU-Kommission bereits am 04.09.2020 vorgeschlagen hatte, das Inkrafttreten der neuen EU-Öko-Verordnung um ein Jahr und damit auf den 01.01.2022 zu verschieben, hat der EU-Agrarrat diesem Vorschlag nun zugestimmt. Neuer Starttermin für die EU-Öko-Verordnung ist damit offiziell der 01.01.2022.
Mit der Verschiebung könne nun sichergestellt werden, dass die Rechtsetzungsverfahren rechtzeitig abgeschlossen werden und Wirtschaftsbeteiligte und Behörden Rechtssicherheit haben, um die nötigen Vorkehrungen treffen zu können, so die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner. Die Verschiebung wurde ursprünglich von den Mitgliedstaaten, dem Europäischen Parlament, Drittländern und anderen Interessenträgern beantragt, da die Ausarbeitung der sekundären Rechtsvorschriften aufgrund der Coronavirus-Krise langsamer vorangeschritten ist als zunächst geplant. Durch den Aufschub wird genügend Zeit für die notwendigen umfassenden Konsultationen und die legislative Kontrolle bleiben.
Zudem kündigte der EU-Kommissar für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Janusz Wojciechowski einen Aktionsplan an, der Anfang 2021 angenommen werden soll. Der Plan deckt drei zentrale Aspekte ab:
Zu dem Entwurf des Aktionsplans wurde eine öffentliche Konsultation eingeleitet, durch welche Rückmeldungen von Bürgerinnen und Bürgern, nationalen Behörden und betroffenen Akteuren eingeholt werden sollen. Der Fragebogen ist für 12 Wochen (bis zum 27. November) online zugänglich (https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12555-Organic-farming-action-plan-for-the-development-of-EU-org/public-consultation).