Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Aufhebung der Bayerischen Landesdüngeverordnung (AVDüV) am 24.10.2025 (siehe Newsbeitrag vom 27.10.2025 hier) hat die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns der Zeitung top agrar mitgeteilt, dass sie den Vollzug der mecklenburg-vorpommerschen Düngelandesverordnung (DüLVO) aussetzt. Diese Mitteilung soll nach unseren Informationen so verstanden werden, dass die zuständigen Behörden einen Verstoß gegen die Düngevorgaben, wie sie für die Roten Gebiete gelten, nicht sanktionieren wird – weder im Rahmen der GAP-Konditionalitäten noch als Ordnungswidrigkeit. Damit die Mitteilung der Landesregierung ihre volle Wirksamkeit gegenüber den nachgeordneten Landesbehörden entfalten kann, dürfte ein entsprechender Verwaltungserlass erforderlich sein, der nach unserer Kenntnis (noch) nicht existiert. Jedenfalls ist die Mitteilung in der Zeitschrift top agrar nicht der erforderliche Verwaltungserlass.
Es ist wichtig darauf hinzuweisen, dass diese Entscheidung der Landesregierung nur die Behörden bei der Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften aus der Düngelandesverordnung bindet. Die Mitteilung bedeutet nicht, dass die Düngelandesverordnung in Mecklenburg-Vorpommern aufgehoben ist. Diese Verordnung bleibt solange in Kraft, bis sie durch die Landesregierung aufgehoben oder durch das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern für unwirksam erklärt wird. An dem Fortbestand der DüLVO ändert auch die Mitteilung der Landesregierung an die Zeitschrift top agrar nichts.
Aus alledem folgt: Die Landwirtschaftsbetriebe, die landwirtschaftliche Flächen in Roten Gebieten bewirtschaften, sind an die Einhaltung der weiterhin wirksamen DüLVO und den daraus abgeleiteten Beschränkungen bei der Anwendung stickstoffhaltiger Düngemittel gebunden. Sie sind zu beachten. Bei der Düngeplanung für das kommende Jahr ist vorsorglich davon auszugehen, dass die Dünge-Beschränkungen für die Roten Gebieten weiter gelten. Derzeit würde ein Verstoß nicht geahndet werden. Ob dies bei Ende der Sperrzeit auch noch so ist, bleibt abzuwarten.
Für Fragen zur Bewertung der aktuellen rechtlichen Situation in Mecklenburg-Vorpommern nach den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.10.2025 zur Aufhebung der Roten Gebiete in Bayern sprechen Sie uns gerne an.