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Aktuelles

30.01.2018

Symposium 2018 am 07.03.2018

Sie sind Landwirt, landwirtschaftliche Führungskraft, landwirtschaftlicher Berater oder Mitarbeiter landwirtschaftlicher Fachbehörden? Dann möchten wir Sie herzlich zu unserem agrarrechtlichen Symposium zum Thema

Zukunftsstrukturen in der Landwirtschaft
- Verantwortlichkeiten, Finanzierung, Räume

am             07.03.2018, 09:00 Uhr

in der         Stadthalle Rostock, Südring 90, 18059 Rostock

einladen.

Nicht nur die Landwirtschaft und das Agrarrecht entwickeln sich fort. Auch die Struktur unseres traditionellen Symposiums unterliegt Veränderungen. Um der wachsenden Zahl unserer Gäste gerecht zu werden, haben wir einen neuen Veranstaltungsort gewählt und freuen uns, Sie in der Stadthalle Rostock begrüßen zu dürfen. Der in den vergangenen Jahren notwendigen Trennung unseres Symposiums in zwei separate Veranstaltungen bedarf es nicht mehr. Dies bietet Ihnen noch größere Möglichkeiten, sich im Rahmen der Veranstaltung mit einer Vielzahl von Landwirten, Behördenvertretern und anderen Partnern der Landwirtschaft auszutauschen.

Änderungen wird es auch im Format der Veranstaltung geben. Im Anschluss an die einzelnen Fachvorträge werden wir uns mehr Zeit für Ihre Fragen und Diskussionen nehmen. Eines hat jedoch Bestand: Wir wollen Sie in unserem Symposium über für Sie aktuelle Rechtsthemen in der Landwirtschaft informieren, die wir Ihnen im Folgenden kurz vorstellen.

Nicht nur in der Fachpresse sorgte eine Entscheidung des Landgerichts Magdeburg für Aufsehen. Dieses sprach in einem Strafprozess Tierschützer vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs frei, die in den Stall eines Tierhalters eindrangen, um Verstöße gegen das Tierwohl zu dokumentieren. Das Gericht meint, die Tat sei gerechtfertigt, da die Tierschützer das Recht der Tiere auf artgerechte Haltung verteidigt hätten. Die Entscheidung hat Bedeutung über den Einzelfall hinaus und betrifft allgemein das Verhältnis von Landwirten zu Tier- und Umweltschützern. Über die Details des Urteils und dessen Konsequenzen informiert Sie Herr Rechtsanwalt Wenzel.

In Mecklenburg-Vorpommern bewirtschaften landwirtschaftliche Gesellschaften 69 % der Fläche. Zunehmend stehen Abfindungsansprüche ausscheidender Gesellschafter im Mittelpunkt von Streitigkeiten. Immer öfter geht es um die Frage, ob die im Gesellschaftsvertrag vereinbarten Abfindungsregelungen wirksam sind und wie hoch die „wahre“ Abfindung ist. Die stark gestiegenen Bodenpreise wecken Begehrlichkeiten. Herr Rechtsanwalt Dr. Thomas Hänsch und Herr Rechtsanwalt Dr. Carlo Thiel beleuchten die häufigsten Probleme und Fallstricke bei der Gestaltung von Abfindungsklauseln und zeigen die Folgen unwirksamer Klauseln auf. Nicht minder problematisch wie die Berechnung der geschuldeten Abfindung ist regelmäßig deren tatsächliche Finanzierung. Schließlich stellt die Bedienung von Abfindungen aus Sicht der Unternehmen einen bloßen Abfluss von Liquidität und Schmälerung von Eigenkapital dar. Schon drohende künftige Abfindungslasten können sich negativ auf die Kreditwürdigkeit landwirtschaftlicher Gesellschaften auswirken. Die Bewertung derartiger Lasten aus Bankensicht wie auch die Voraussetzungen und Bedingungen, unter denen die Erfüllung von Abfindungsansprüchen ausscheidender Gesellschafter finanziert werden können, stellt Ihnen Herr Albrecht Schünemann aus dem Bereich Firmenkunden, Fachbereich Landwirtschaft und Ernährung, der Deutschen Kreditbank AG (DKB) dar.

Der Nutzung des ländlichen Raums durch den landwirtschaftlichen Straßenverkehr widmet sich Frau Rechtsanwältin Janin Gurtz. Hierbei wird sie Fragen nach der Anwendbarkeit des Güterverkehrsgesetzes auf Transporte, die im Rahmen von landwirtschaftlichen Dienstleistungen erbracht werden, sowie den Voraussetzungen für das Führen eines grünen Kennzeichens und natürlich den möglichen Folgen bei Verstößen nachgehen. Auch die Frage, welcher landwirtschaftliche Verkehr gemeint ist, wenn nur dieser auf landwirtschaftlichen Wegen frei ist, wird sie erörtern.

Überflutete oder stark vernasste Flächen beeinträchtigen zunehmend die Bewirtschaftung. Herr Rechtsanwalt Dr. Robert Krüger und Herr Rechtsanwalt John Booth informieren Sie zum Thema Gewässerunterhaltung. Sie werden Ihnen erläutern, wer für die Gewässerunterhaltung verantwortlich ist und welche Maßnahmen der Landwirt als Gewässeranrainer erwarten darf. Es wird dargestellt, welche Ansprüche bestehen können, wenn die für die Gewässerunterhaltung Verantwortlichen ihren Pflichten nicht nachkommen und untätig bleiben. Schließlich soll aufgezeigt werden, in welchem Umfang die Gewässeranrainer für die Kosten der Unterhaltungsmaßnahmen herangezogen werden können.

Ablaufplan Symposium „Zukunftsstrukturen in der Landwirtschaft“ 2018

Nutzen Sie die Veranstaltung auch, um mit uns, Behörden- und Verbandsvertretern, anderen Landwirten und weiteren Partnern ins Gespräch zu kommen. Wir freuen uns darauf, Sie begrüßen zu dürfen. Zur Abdeckung eines Teils der Veranstaltungskosten erlauben wir uns, eine Kostenpauschale von 25,00 € pro Teilnehmer zu erheben. Die Veranstaltungskosten sind am Tage der Veranstaltung vor Ort in bar zu entrichten.

Aufgrund des begrenzten Platzangebots bitten wir um Anmeldung per E-Mail bis zum 27.02.2018.