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Aktuelles

30.03.2020

Verabschiedung der neuen Düngeverordnung - Aufschub für Betriebe in Belasteten Gebieten

Am 29.03.2020 hat der Bundesrat der neuen Düngeverordnung in der Fassung des Referentenentwurfs vom Februar 2020 zugestimmt. Wir haben auf unserem Symposium Anfang dieses Monats umfangreich zu den Auswirkungen auf die Belasteten Gebiete berichtet.

 

Die neue Düngeverordnung sieht vor, dass in den Grundwasserkörpern, die sich wegen einer Überschreitung des Nitratschwellenwerts in einem schlechten chemischen Zustand befinden, die unbelasteten Bereiche nicht als Belastetes Gebiet auszuweisen sind (Stichwort: Binnendifferenzierung). In den Grundwasserkörpern, die sich in einem guten chemischen Zustand befinden, sind die Bereiche um die nitratbelasteten Messstellen herum als Belastete Gebiete auszuweisen.

 

Die Bundesregierung wird für ein einheitliches Vorgehen zur Ausweisung der Belasteten Gebiete eine allgemeine Verwaltungsvorschrift erlassen. Auf der Basis dieser Verwaltungsvorschrift müssen die Länder die bisher ausgewiesenen Gebietskulissen überprüfen und ggf. erforderliche Änderungen bis zum 31.12.2020 vornehmen. Die verschärften Vorgaben für die Düngemittelanwendung, z. B. nur 80 % des Bedarfs düngen zu dürfen oder die stark eingeschränkte Herbstdüngung, sind bis dahin in den bereits bestehenden Gebietskulissen nicht zu beachten. Das heißt: Erst ab dem 01.01.2021 müssen in den Belasteten Gebieten die beschlossen Verschärfungen für die Düngemittelanwendung beachtet werden. Es bleibt abzuwarten, inwieweit sich die bestehenden Gebietskulissen infolge der Überarbeitung auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift ändern werden.

 

Auf die Bundesländer kommt bis zum Ende des Jahres 2020 viel Arbeit zu: Die bestehenden Nitratkulissen sind zu überarbeiten. Ergänzend sind um belastete Messstellen in Grundwasserkörpern mit einem guten chemischen Zustand die belasteten Bereiche aufzuweisen, wenn verhindert werden soll, dass die Beschränkungen für die Düngemittelanwendung ab dem 01.01.2021 in allen Grundwasserkörpern gelten.

 

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