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Aktuelles

14.04.2025

Weitere Bürokratieentlastungen geplant

Bereits im Oktober 2024 berichteten wir über das 4. Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV), nachdem dieses beschlossen wurde. Mit dem Koalitionsvertrag von CDU/ CSU und SPD werden nunmehr weitere Erleichterungen in Aussicht gestellt. Das Thema Bürokratieabbau spielt in dem Papier eine wesentliche Rolle. Formuliertes Ziel ist eine Entlastung der Betroffenen um 25 %, was einem Betrag von 16 Mrd. € entspreche.

Der Mittelstand und das Handwerk sind explizit genannte Adressaten geplanter Änderungen. Rund 125.000 Betriebe stehen in den nächsten Jahren zur Übergabe an. Die neue Regierung will Betriebsübergaben und Existenzneugründungen sowie die Unternehmensführung vereinfachen. Dazu soll unter anderem der Datenaustausch zwischen Finanzämtern, Notariaten und Gewerbeämtern automatisiert werden. Auch die digitale Beurkundung soll gestärkt werden. Zudem soll der Dokumentationsaufwand für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bis Ende 2025 reduziert werden. Geplant ist unter anderem die Abschaffung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG), welches am 01.01.2023 in Kraft getreten ist. Dieses soll zukünftig durch ein Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung ersetzt werden, welches die Europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) vollzugsfreundlich umsetzt. Darüber hinaus soll die sogenannte „Bonpflicht“ abgeschafft werden. Unternehmen, welche einen Jahresumsatz von mehr als 100.000,00 € haben, sollen einer Registrierkassenpflicht unterworfen werden. Im Arbeitsrecht sind weitere Formerleichterungen geplant. Ferner soll auch das Statusfeststellungsverfahren reformiert werden. Ziel ist die Stärkung der Rechtssicherheit bei der Beantwortung der Frage, ob eine Tätigkeit selbstständig oder als Arbeitnehmer ausgeübt wird. Auf behördlicher Ebene sollen Verfahren insgesamt nutzerfreundlicher und teilweise sogar antragslos werden. So soll zum Beispiel Kindergeld zukünftig auch ohne Antrag an die Berechtigten ausgezahlt werden können.

Welche Maßnahmen in den nächsten Monaten und Jahren konkret ergriffen werden, um die vorgehend genannten Ziele zu erreichen und welche Auswirkungen etwaige Maßnahmen für Unternehmer, Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben, werden wir für Sie beobachten.