Ehe- und Familienrecht
Kaum ein Rechtsgebiet betrifft unseren engsten Lebenskreis so sehr wie das Familienrecht. Es beinhaltet Regelungen betreffend alle familiären Belange, sei es gegenüber dem eigenen Ehegatten, den gemeinsamen Kindern oder nahestehenden Verwandten. Familienrechtliche Belange wirken sich häufig auch auf unternehmerische Belange aus.
Verlässliche Beratung für Familie und Unternehmen
In stabilen Zeiten gilt es, durch klare, einvernehmliche Regelungen Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen. In Krisenzeiten unterstützen wir Sie dabei, familiäre Belange zu ordnen, emotionale Entscheidungen zu reflektieren und wirtschaftlich tragfähige Lösungen zu finden.
Unsere familienrechtliche Beratung ist ganzheitlich: Wir kombinieren Fachwissen im Familienrecht mit fundierter Expertise im Gesellschafts-, Steuer- und Erbrecht. Durch unsere Kanzleistruktur steht Ihnen in jedem dieser Bereiche ein spezialisierter Anwalt zur Seite.
Ob außergerichtliche Einigung oder gerichtliche Auseinandersetzung – wir begleiten Sie mit Erfahrung, Augenmaß und dem Ziel, für Ihre Familie und Ihr Unternehmen die beste Lösung zu finden.
In der Vertragsgestaltung
der Entwurf von Eheverträgen, z.B. im Zusammenhang mit Betriebsübertragungen, Modifikationsvereinbarungen zur Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennungsvereinbarungen
der Entwurf von Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen
die Anpassung gesellschaftsrechtlicher Strukturen, Entflechtung von Ehegattengesellschaften, Berücksichtigung etwaiger Abfindungsansprüche
Im Scheidungsverfahren
die Beratung und Vertretung im Ehescheidungsverfahren und im Versorgungsausgleich
In den Trennungs- und Scheidungsfolgesachen
die Beratung zu güterrechtlichen Themen wie dem Zugewinnausgleich
die Berücksichtigung und Bewertung landwirtschaftlicher und gewerblicher Einzelunternehmen, Betriebe und Gesellschaften, von der GbR, der GmbH & Co. KG und der GmbH bis hin zur Tierkooperations-KG
die Aufteilung gemeinsam geschaffener privater Vermögenswerte wie z.B. dem Einfamilienhaus und gemeinsam geschaffener Schulden
die Beratung zu unterhaltsrechtlichen Themen, insbesondere zur Durchsetzung berechtigter oder Abwehr unberechtigter Ehegattenunterhaltsansprüche wie dem Trennungsunterhalt
die Ermittlung korrekter Einkommensverhältnisse auch von Selbstständigen und Unternehmern;
die Berücksichtigung betrieblich bedingter Aufwendungen
die Beratung in den Themengebieten Kindesunterhalt, elterliche Sorge und Umgang.