Ehe- und Familienrecht

Kaum ein Rechtsgebiet betrifft unseren engsten Lebenskreis so sehr wie das Familienrecht. Es beinhaltet Regelungen betreffend alle familiären Belange, sei es gegenüber dem eigenen Ehegatten, den gemeinsamen Kindern oder nahestehenden Verwandten. Familienrechtliche Belange wirken sich häufig auch auf unternehmerische Belange aus.

Reihe von Holzpfählen im aufschäumenden Meereswasser unter blauem Himmel

Verlässliche Beratung für Familie und Unternehmen

In stabilen Zeiten gilt es, durch klare, einvernehmliche Regelungen Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen. In Krisenzeiten unterstützen wir Sie dabei, familiäre Belange zu ordnen, emotionale Entscheidungen zu reflektieren und wirtschaftlich tragfähige Lösungen zu finden.

Unsere familienrechtliche Beratung ist ganzheitlich: Wir kombinieren Fachwissen im Familienrecht mit fundierter Expertise im Gesellschafts-, Steuer- und Erbrecht. Durch unsere Kanzleistruktur steht Ihnen in jedem dieser Bereiche ein spezialisierter Anwalt zur Seite.

Ob außergerichtliche Einigung oder gerichtliche Auseinandersetzung – wir begleiten Sie mit Erfahrung, Augenmaß und dem Ziel, für Ihre Familie und Ihr Unternehmen die beste Lösung zu finden.

In der Vertragsgestaltung

der Entwurf von Eheverträgen, z.B. im Zusammenhang mit Betriebsübertragungen, Modifikationsvereinbarungen zur Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennungsvereinbarungen

der Entwurf von Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen

die Anpassung gesellschaftsrechtlicher Strukturen, Entflechtung von Ehegattengesellschaften, Berücksichtigung etwaiger Abfindungsansprüche

Im Scheidungsverfahren

die Beratung und Vertretung im Ehescheidungsverfahren und im Versorgungsausgleich

In den Trennungs- und Scheidungsfolgesachen

die Beratung zu güterrechtlichen Themen wie dem Zugewinnausgleich

die Berücksichtigung und Bewertung landwirtschaftlicher und gewerblicher Einzelunternehmen, Betriebe und Gesellschaften, von der GbR, der GmbH & Co. KG und der GmbH bis hin zur Tierkooperations-KG

die Aufteilung gemeinsam geschaffener privater Vermögenswerte wie z.B. dem Einfamilienhaus und gemeinsam geschaffener Schulden

die Beratung zu unterhaltsrechtlichen Themen, insbesondere zur Durchsetzung berechtigter oder Abwehr unberechtigter Ehegattenunterhaltsansprüche wie dem Trennungsunterhalt

die Ermittlung korrekter Einkommensverhältnisse auch von Selbstständigen und Unternehmern;

die Berücksichtigung betrieblich bedingter Aufwendungen

die Beratung in den Themengebieten Kindesunterhalt, elterliche Sorge und Umgang.