Gesellschaftsrecht und Handelsrecht
Was ist für Sie als Unternehmer die richtige Rechtsform? Einzelunternehmen, Personengesellschaft (GbR, OHG, Kommanditgesellschaft, GmbH & Co. KG), Körperschaft (GmbH, AG, Genossenschaft)? Was ist mit der UG oder dem Verein? Und wie „still“ ist ein stiller Gesellschafter?
Individuelle Lösungen für Gründung, Wachstum und Wandel
Die Auswahl an Rechtsformen ist groß. Nicht jede „bewährte“ Lösung muss auch für Sie richtig sein. Bei der Wahl der Gesellschaftsform spielen viele Aspekte eine Rolle, z.B. Gründungskosten und -aufwand, Eigenkapitalaufbringung, Gesellschafterstruktur, Haftung, Steuern, Image.
Auch die Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages ist von erheblicher Bedeutung. Das Gesellschaftsrecht bietet wie kaum ein anderes Rechtsgebiet umfassende Gestaltungsmöglichkeiten, um genau Ihren heutigen und künftigen Bedürfnissen gerecht zu werden.
Nichts hat ewig Bestand! Im Laufe der Entwicklung Ihres Unternehmens können sich die Bedingungen ändern. Ihr Unternehmen kann gewachsen sein oder sich in einer Krise befinden; alte Gesellschafter können ausscheiden und neue hinzukommen; ein anderes Unternehmen wird übernommen oder ein Unternehmensteil wird abgestoßen. Auch hier steht Ihnen das Gesellschaftsrecht zur Seite.

Gründung von Gesellschaften
Auswahl der richtigen Rechtsform, Anfertigung der Gründungsurkunden und Anmeldungen zum Handelsregister, Begleitung der Gründung in Abstimmung mit Steuerberatern und Notaren
Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
Ausgestaltung von Gesellschaftsverträgen (z.B. GbR, OHG, GmbH & Co. KG, GmbH, AG, Genossenschaft, Verein) nach Ihren individuellen Bedürfnissen, Prüfung und ggf. Anpassung vorhandener Gesellschaftsverträge
Umwandlungen und Umstrukturierung
Beratung zu Möglichkeiten der rechtlichen Umgestaltung eines Unternehmens innerhalb und außerhalb des Umwandlungsgesetzes, z.B. Verschmelzung, Ausgliederung, Abspaltung, Rechtsformwechsel oder Anwachsung; Beratung bei gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen durch Kapitalherauf- und ‑herabsetzung


Unternehmenstransaktionen (M&A)
Mergers & Aquisitions – die Begleitung bei Unternehmenskäufen und -verkäufen, Vorbereitung und Durchführung einer Due Dilligence, Vertragsverhandlungen, Ausgestaltung von Kaufverträgen und Begleitung des nachvertraglichen Vollzugs gehört zu den Schwerpunkten unserer Tätigkeit im Gesellschaftsrecht
Unternehmensnachfolge
Vorbereitung des Generationenwechsels innerhalb und außerhalb der Familie; Ausgestaltung von Verträgen zur Bildung von Familienpools, Hofnachfolge, Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge, Rentenklauseln, u.s.w.
Gesellschafterstreitigkeiten
Vorbereitung und Begleitung von Gesellschafterversammlungen, gerichtliche Vertretung bei Beschlussanfechtungs- und Nichtigkeitsklagen sowie Abfindungsklagen


Restrukturierung und Sanierung
Begleitung von Gesellschaften in der Krise und während einer Sanierungsphase
Handelsrecht
Als Kauffrau/Kaufmann begleiten wir Sie im Handelsrecht bei allen rechtlichen Fragen bezüglich der Handelsfirma, der Vertretung von Kaufleuten und allen Problemen im Bereich von Handelsgeschäften. Im Handelsrecht nehmen wir auch die Interessen von Handels- und Versicherungsvertretern gegenüber ihren Auftraggebern bezüglich der Durchsetzung ihrer Provisions- und Abfindungsansprüche wahr. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch in diesem Bereich schon im Vorfeld von Rechtsstreiten mit unserem Rat zur Verfügung.

Zuständige Anwälte



