15. Rostocker Rechtsgespräch: Geschäftsführerhaftung
„Als Geschäftsführer steht man mit einem Bein im Gefängnis und mit dem anderen im Schuldturm!“
Diese Aussage ist übertrieben. Jedoch kann die Haftungsbeschränkung für den Geschäftsführer einer GmbH manchmal schneller enden, als man glaubt. Der Preis der Haftungsbeschränkung ist ein umfangreicher Pflichtenkreis, der in weiten Teilen vom Geschäftsführer einzuhalten oder zu überwachen ist. Diese Pflichten sollten dem Geschäftsführer zum Wohle der GmbH und zum eigenen Schutze hinreichend bekannt sein.
Im Namen des BVMW und der Kanzlei Geiersberger Glas & Partner möchten wir Sie zum 15. Rostocker Rechtsgespräch zum
Thema: Geschäftsführerhaftung
am 04.04.2013, 17.00 Uhr
in unsere Kanzlei, Doberaner Straße 10-12, 18057 Rostock
einladen.
Im Rahmen des Vortrages von Herrn Rechtsanwalt Hänsch, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, sollen folgende in der Praxis relevante Haftungsfelder für Geschäftsführer beleuchtet werden:
• Haftung bei Gründungsfehlern;
• Pflichten des Geschäftsführers gegenüber seiner GmbH und Gesellschaftern/
Haftung für nachteilige Geschäfte;
• Pflichten des Geschäftsführers gegenüber Gläubigern;
• Haftung gegenüber Behörden, Finanzamt und Sozialkassen insbesondere in der Insolvenz;
• Möglichkeiten und Grenzen der Haftungsbeschränkung.
Das Thema betrifft Sie und Sie möchten sich hierzu informieren? Dann freuen wir uns auf Ihre Anmeldung per
Fax (0381/46119811) oder per
E-Mail: kanzlei@geiersberger.de bis zum 31.03.2013.