Weitere Neuigkeiten
5. Rostocker Unternehmerrunde 2026 - Unternehmensnachfolge
Einladung zur Unternehmensnachfolge heute – zwischen Lebenswerk und Neustart - 29.10.2026 - 16:30 Uhr - Rostock - ScanHotels City
Kein automatisches Entstehen von Dauergrünland auf Flächen mit Ackerlandstatus am 01.01.2026
Der Bundesrat hat die GAPDZV neu gefasst und in § 7 Abs. 1 GAPDZV neue Regeln für die Entstehung von Dauergrünland geschaffen. Landwirtschaftliche Flächen, die am 01.01.2026 Ackerland waren, bleiben künftig Ackerland, auch wenn sie in einem Zeitraum von fünf Jahren nicht umgepflügt werden und begrünt sind. Das heißt: Auf bestehendem Ackerland wird künftig kein Dauergrünland mehr entstehen.
19. Lüneburger Beitragstage
19. Lüneburger Beitragstage - Diskussion aktueller Fragen aus dem Erschließungs-, Erschließungsbeitrags- und Straßenbaubeitragsrecht unter der Leitung von Herrn Prof. Dr. Driehaus
Gegenstand der Vorträge und Diskussionen zum Erschließungs-, Erschließungsbeitrags- und Straßenbaubeitragsrecht waren rechtliche Fragen aus dem Bereich der städtebaulichen Verträge einschließlich der Erschließungsverträge (Prof. Dr. Birk), Hinterliegergrundstücke und Einzelfälle aus der anwaltlichen Praxis (Rechtsanwalt A. Dietrich), das Verhältnis zwischen Erschließungs- und Straßenbaubeitragsrecht einschließlich vorhandener Straßen sowie der Beitragserhebungspflicht (Rechtsanwalt A. Witt), der Erneuerung und Verbesserung in Bezug auf den beitragsfähigen Teilstreckenausbau und die Abschnittsbildung (Prof. Dr. Driehaus), zu verwaltungsprozessualen Besonderheiten des Beitragsprozesses einschließlich Grunderwerbsfragen (Vizepräsident des OVG Greifswald Dr. M. Sauthoff), aktuelle Fragen zum Straßenbaubeitragsrecht unter besonderer Berücksichtigung der Rechtssprechung des OVG Lüneburg (Vizepräsident des Verwaltungsgerichts Lüneburg W. Siebert) sowie aktuelle fallbezogene Fragen zum Straßenbaubeitragsrecht aus der Sicht der Praxis (Rechtsanwalt und Notar a. D. Lauenroth). Heftige Kritik erntete die Einführung eines sog. wiederkehrenden Beitrages für Verkehrsanlagen durch das Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und des Kommunalabgabengesetzes vom 23.02.2012 durch das Land Schleswig-Holstein. Gleiches trifft auf die beabsichtigte Änderung des Baugesetzbuches zu. Es berät sie: Rechtsanwalt Dr. Gerold Kantner, Mediator, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Rostock