Reifegradverfahren – „First ready, first served“ bei der Vergabe von Netzzugängen

Die 4 Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW vergeben seit dem 1. April 2026 Netzzugänge für Energiespeicheranlagen und Großverbraucher, z. B. Großbatteriespeicher, Rechenzentren und Elektrolyseure, im Rahmen eines sogenannten Reifegradverfahrens. 

Ziel der Einführung des Reifegradverfahrens ist es, das bis dato geltende „Windhundprinzip“, bei dem Netzanschlüsse allein nach Reihenfolge der Antragstellung vergeben wurden, abzulösen und durch ein geordnetes Verfahren zu ersetzen, das zu einer höheren Realisierungsquote führt. Grund für diese Verfahrensänderung war nach Darstellung der Übertragungsnetzbetreiber der enorme Anstieg von Netzanschlussbegehren für große Erzeuger und Verbraucher sowie Batteriegroßspeicher (BESS) seit dem Jahr 2024. Durch die Einführung des Reifegradverfahrens wollen die Übertragungsnetzbetreiber sicherstellen, dass Projekte von hoher Realisierungswahrscheinlichkeit und Qualität im Falle von Überzeichnungen priorisiert werden können. Die Bestätigung durch die Bundesnetzagentur steht noch aus. Nach dem Stichtag am 30. Juni haben die Übertragungsnetzbetreiber die eingegangenen Anträge für den ersten Zyklus des Reifegradverfahrens erfasst: Insgesamt wurden 346 Anträge mit einer kumulierten Bezugsleistung von 155,4 GW eingereicht.

Im Rahmen des Reifegradverfahrens werden die Anträge für die Zulassung von Großverbrauchern oder Großspeichern zyklisch gesammelt, geprüft und beschieden. Neben den formalen Mindestanforderungen und einer Teilnahmegebühr werden Teilnehmer, sogenannte Petenten, bei Überzeichnung der Anträge für verfügbare Netzanschlusskapazitäten anhand von definierten Reifegradkriterien bewertet. Die vier zentralen Kriterien lauten 

A - Flächensicherung und Genehmigungsstand,

B - Technischen Anlagen und Anschlusskonzept,

C - Leistungsfähigkeit des Petenten,

D - Netz- und Systemnutzen 

Insbesondere im Rahmen von Punkt A - Flächensicherung sind die Petenten auf die Zusammenarbeit mit Flächeneigentümern angewiesen. Denn Mindestanforderung an den Nachweis der Flächensicherung ist die Vorlage einer Exklusivitätsvereinbarung, alternativ ein Kaufvorvertrag oder eine Optionsvereinbarung für die Dauer des Bewerbungsverfahrens. Wichtige zusätzliche Punkte für die Bewertung im Reifegradverfahren bringen eine notariell beurkundete Reservierungsvereinbarung für einen möglichen Erwerb des Grundstücks, ein langfristiger Flächenpachtvertrag oder gar der Erwerb der Fläche. 

Bereits die strukturelle Einordnung des Flächennachweises an erster Stelle der Reifegradkriterien zeigt, dass es für den Erfolg im Rahmen des Reifegradverfahrens wesentlich und grundlegend auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Flächeneigentümern für Planer von Energie-Großverbrauchern oder Batteriegroßspeichern ankommen wird. Eigentümern geeigneter Flächen ist zu raten, beim Abschluss von Verträgen zur Flächensicherung in Vorbereitung auf die Teilnahme am Reifegradverfahren auf eine vorausschauende und an die Ziele des Reifegradverfahrens angepasste Vertragsstruktur zu achten, um einerseits die Realisierungschancen des Projekts zu sichern, andererseits die eigenen Interessen zu wahren. 

(Quelle: www.netztransparenz.de)