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5. Rostocker Unternehmerrunde 2026 - Unternehmensnachfolge
Einladung zur Unternehmensnachfolge heute – zwischen Lebenswerk und Neustart - 29.10.2026 - 16:30 Uhr - Rostock - ScanHotels City
Kein automatisches Entstehen von Dauergrünland auf Flächen mit Ackerlandstatus am 01.01.2026
Der Bundesrat hat die GAPDZV neu gefasst und in § 7 Abs. 1 GAPDZV neue Regeln für die Entstehung von Dauergrünland geschaffen. Landwirtschaftliche Flächen, die am 01.01.2026 Ackerland waren, bleiben künftig Ackerland, auch wenn sie in einem Zeitraum von fünf Jahren nicht umgepflügt werden und begrünt sind. Das heißt: Auf bestehendem Ackerland wird künftig kein Dauergrünland mehr entstehen.
Änderung der europäischen GAP-Vorschriften
Mit dem 01.01.2018 tritt die sog. Omnibus-Verordnung der EU in Kraft. Diese Verordnung ändert die europäischen GAP-Verordnungen ab. Sie enthält u.a. Änderungen und Klarstellungen für die Dauergrünlandbewirtschaftung und das Greening. Ferner hat die EU die Regeln zum Wettbewerb bei Erzeugergemeinschaften gelockert.
Wir werden an dieser Stelle im Jahr 2018 über die Einzelheiten der Änderungen der GAP-Vorschriften informieren.