Änderung der europäischen GAP-Vorschriften

Mit dem 01.01.2018 tritt die sog. Omnibus-Verordnung der EU in Kraft. Diese Verordnung ändert die europäischen GAP-Verordnungen ab. Sie enthält u.a. Änderungen und Klarstellungen für die Dauergrünlandbewirtschaftung und das Greening. Ferner hat die EU die Regeln zum Wettbewerb bei Erzeugergemeinschaften gelockert.

Wir werden an dieser Stelle im Jahr 2018 über die Einzelheiten der Änderungen der GAP-Vorschriften informieren.