Änderung des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes: Beschluss des Landtages
Der Landtag in Mecklenburg-Vorpommern hat über den vorgelegten Entwurf für eine Änderung des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes (DGErhG) – wir haben berichtet – Beschluss gefasst. In seiner Sitzung am 14.12.2017 hat er den vorgelegten Entwurf unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses angenommen. Das bedeutet: Es besteht die zeitlich eingeschränkte Möglichkeit, für Dauergrünlandflächen eine Umwandlung in Ackerland beantragen zu dürfen, ohne Ersatzfläche anzulegen, wenn diese Flächen zum 01.01.2014 zu Dauergrünland geworden sind. Dasselbe gilt für Ackerflächen, die seit 2009 stillgelegt waren. Es ist zu beachten, dass der erforderliche Umwandlungsantrag bis zum 20.03.2018 beim jeweils örtlich zuständigen Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt eingereicht werden muss. Der Umwandlung von Dauergrünland zu Ackerland steht es nicht entgegen, wenn der Umbruch tatsächlich nicht durchgeführt werden kann, weil die betreffende Fläche derzeit als Greening- oder AUKM-Fläche genutzt wird.