Änderung im SEPA-Verfahren bei Zahlungen an die Finanzämter in Mecklenburg-Vorpommern:
Korrekte Angabe des Kontoinhabers bei Zahlungen an das Finanzamt erforderlich
Das Ministerium für Finanzen und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat in seiner Pressemitteilung vom 02.10.2025 auf Folgendes hingewiesen:
Wegen einer Anpassung im SEPA-Zahlungsverfahren ist es spätestens ab dem 09.10.2025 erforderlich, bei allen SEPA-Überweisungen die exakte Bezeichnung des Kontoinhabers als Zahlungsempfänger anzugeben. Nur wenn Kontoinhaber und IBAN übereinstimmen, können Zahlungen automatisch verarbeitet werden. Diese Empfängerüberprüfung, die auch als Verification of Payee (VoP) bezeichnet wird, soll die Sicherheit im SEPA-Zahlungsverkehr erhöhen und den Schutz vor betrügerischen oder fehlgeleiteten Zahlungen verbessern.
Bei Überweisungen an das jeweils zuständige Finanzamt in Mecklenburg-Vorpommern sind folgende Kontoinhaber anzugeben:
- Finanzamt Neubrandenburg
- Finanzamt Waren
- Finanzamt Rostock
- Finanzamt Wismar
- Finanzamt Ribnitz-Damgarten
- Finanzamt Stralsund
- Finanzamt Greifswald
- Finanzamt Güstrow
- Finanzamt Hagenow
- Finanzamt Schwerin
Für im Ausland lebende Steuerpflichtige, die aus Deutschland eine Rente beziehen und im Finanzamt Neubrandenburg (Rentenempfänger im Ausland - RiA) besteuert werden, ist als Kontoinhaber „Finanzamt Neubrandenburg (RiA)“ anzugeben.
Umfassende Informationen zu den Bankverbindungen der einzelnen Finanzämter sind auf dem Steuerportal Mecklenburg-Vorpommern zu finden.
Zu beachten ist: Das Risiko für eine rechtzeitige Gutschrift des geschuldeten Geldbetrages auf dem (Verrechnungs-)Konto des zuständigen Finanzamtes trägt der Steuerpflichtige. Wird der Kontoinhaber nicht korrekt angegeben, kommt es nicht zu einer automatischen Gutschrift auf dem entsprechenden Konto. Ein fristgerechter Zahlungseingang ist dann nicht gewährleistet. Werden Fälligkeitstermine nicht eingehalten, könnte das zu einer Festsetzung von Säumniszuschlägen führen, deren Höhe sich nach dem geschuldeten Steuerbetrag richtet.