Allianz-Klauseln unwirksam
Mit Urteil vom 18.08.2011 hat das Oberlandesgericht Stuttgart (Az. 2 U 138/10) die Vertragsklauseln zum Rückkaufwert, zur Beitragsfreistellung und zum Stornoabzug der Allianz Lebensversicherungs-AG für unwirksam erklärt. Die Klauseln verstießen nach Ansicht des OLG Stuttgart gegen das Transparenzgebot. Die Allianz Lebensversicherungs-AG verwendete die Klauseln in ihren Lebens- und Rentenversicherungsverträgen in der Zeit vom 01. Juli 2001 bis Ende 2007.
Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Hamburg, welche gegen die Klauseln der Allianz geklagt hatte, könnten sich nun für die ehemaligen Kunden der Allianz, die zwischen Juli 2001 und Ende 2007 eine Lebens- oder Rentenversicherung bei der Allianz abgeschlossen und seither gekündigt oder beitragsfrei gestellt hätten, Zahlungsansprüche wegen zu geringer Rückkaufwerte und zu Unrecht einbehaltener Stornokosten ergeben. Auch müssten beitragsfrei gestellte Policen neu berechnet werden.
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Rechtsanwalt Steffen Wenzel, Rostock