Altersdiskriminierung in einer Stellenausschreibung – „Berufseinsteiger“
Bei der Suche nach neuen Mitarbeitern sind immer wieder Fallstricke zu beachten. Selbst Rechtsanwälte sind nicht vor einer altersdiskriminierenden Stellenanzeige geschützt. So suchte eine größere Rechtsanwaltspartnerschaft neue Mitarbeiter. In die Stellenausschreibung formulierte sie „Sie sind Berufseinsteiger oder haben bereits ein bis zwei Jahre als Rechtsanwalt in einer wirtschaftlich ausgerichteten Kanzlei gearbeitet“.
Als ein 60 Jahre alter Bewerber abgelehnt wurde, weil sie sich anderweitig entschieden habe, begehrte dieser eine Entschädigung wegen Altersdiskriminierung. Das Arbeitsgericht Essen wies die Klage ab. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf wies darauf hin, dass es davon ausgeht, dass bei dieser Formulierung potentielle Bewerber wegen ihres Alters ausgeschlossen würden. Andererseits äußerte die Kammer erhebliche Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Bewerbung des Klägers, sodass ihm wohl eine Entschädigung nicht zustehen würde. Das Verfahren endete damit, dass der potentielle Arbeitgeber an eine gemeinnützige Einrichtung 2.000,00 € spendet und der Kläger seine Berufung zurücknahm (Quelle: Pressemitteilung des LAG Düsseldorf vom 30.01.2014 – AZ. 13 Sa 1198/13 -).
Auch dieses Beispiel zeigt, dass bei Stellenausschreibungen Fingerspitzengefühl notwendig ist. Gern stehen wir beratend zur Seite.
Ihre Ansprechpartner sind:
Rechtsanwältin Dr. Doris Geiersberger, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Mediatorin, Rostock
Rechtsanwalt Karsten Bossow, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Medizinrecht, Rostock
Rechtsanwältin Janin Gurtz, Rostock