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5. Rostocker Unternehmerrunde 2026 - Unternehmensnachfolge
Einladung zur Unternehmensnachfolge heute – zwischen Lebenswerk und Neustart - 29.10.2026 - 16:30 Uhr - Rostock - ScanHotels City
Kein automatisches Entstehen von Dauergrünland auf Flächen mit Ackerlandstatus am 01.01.2026
Der Bundesrat hat die GAPDZV neu gefasst und in § 7 Abs. 1 GAPDZV neue Regeln für die Entstehung von Dauergrünland geschaffen. Landwirtschaftliche Flächen, die am 01.01.2026 Ackerland waren, bleiben künftig Ackerland, auch wenn sie in einem Zeitraum von fünf Jahren nicht umgepflügt werden und begrünt sind. Das heißt: Auf bestehendem Ackerland wird künftig kein Dauergrünland mehr entstehen.
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Anpassung des Durchschnittssteuersatzes für Landwirtinnen und Landwirte im UStG
Mit Schreiben vom 19. Juli 2023 teilte das BMF mit, die Überprüfung des Durchschnittssatzes (derzeit 9,0 %) nach § 24 Absatz 5 Satz 1 UStG habe ergeben, dass der die Vorsteuerbelastung abbildende Durchschnittssatz für Landwirtschaftsbetriebe ab dem Jahr 2024 8,4 % beträgt und das Umsatzsteuergesetz somit entsprechend angepasst werden wird.