Anspruch auf Kostenvorschuss schon vor Abnahme

Bauvertrag nach BGB: Kostenvorschuss wegen Mängeln schon vor Abnahme?

Das OLG Celle hat sich in seinem Urteil vom 11.05.2016 - 7 U 164/15- mit der Frage beschäftigt, ob der Auftraggeber vom Auftragnehmer schon vor der Abnahme des Werkes einen Kostenvorschuss verlangen kann. Hierzu hat das OLG Celle festgestellt:

Kostenvorschuss kann schon vor Abnahme der Werkleistung verlangt werden, wenn der Werkunternehmer sich auf den Standpunkt stellt, er habe ein mangelfreies Werk abgeliefert, während der Auftraggeber die Abnahme wegen vorhandener Mängel objektiv zu Recht verweigert.