Anspruch des Werkunternehmers auf Vergütung Fahrtkosten

Werkunternehmer im Rahmen eines Bauvorhabens (z.B. Architekten und Handwerker) haben nach Auffassung des OLG Düsseldorf (Urteil vom 28.02.2012, Az.: 28 U 59/11) einen Anspruch auf Ersatz ihrer Fahrtkosten, wenn die Erfüllung der eigentlichen Hauptleistung nur ein oder zwei Stunden in Anspruch nimmt. Der Aufwendungsersatzanspruch für die Fahrtkosten bestehe auch dann, wenn der Leistungsort mit dem Ort des Bauvorhabens zusammen falle. Nicht üblich sei hingegen der zusätzliche Ersatz von Fahrtkosten bei langwierigen, mehrere Wochen dauernden Aufträgen.

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Rechtsanwalt Dr. Gerold Kantner, Mediator, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Rostock