Ansprüche auf Kaufpreisanpassungen bei Kaufverträgen nach dem Ausgleichsleistungsgesetz bei fehlerhafter Kaufpreisermittlung durch die BVVG:

Ansprüche auf Kaufpreisanpassung bei Verträgen mit Anpassungsklausel verjähren erst zehn Jahre nach Vertragsschluss. Der BGH hat in einer noch unveröffentlichten Entscheidung festgestellt, dass Kaufpreisanpassungsansprüche bei EALG Kaufverträgen, bei denen die BVVG von den gesetzlich vorgeschriebenen Wertermittlungsgrundsätzen abgewichen ist, erst nach zehn Jahren, und nicht nach drei Jahren, verjähren. Somit dürften die Ansprüche für alle Kaufverträge, bei denen die BVVG die Preise selbst – und ggf. fehlerhaft ermittelt hat – noch nicht verjährt sein. Dies gilt sicher für alle Kaufverträge, die eine sogenannte Anpassungsklausel beinhalten.

Es sind derzeit aber auch noch mehrere Verfahren beim Kammergericht in Berlin anhängig, in denen keine Kaufpreisanpassungsklausel in den Verträgen vereinbart war. Auch hier scheint sich abzuzeichnen, dass seitens des Gerichtes Ansprüche zu Gunsten der Käfer auf Kaufpreisanpassung aus gesetzlichen Erwägungen anerkannt werden könnten. Entscheidungen liegen aber nicht vor.

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Rechtsanwalt John Booth, Fachanwalt für Steuerrecht und Agrarrecht, Schwerin