Antragsfrist für Nutzung von Dauergrünland für Energieholz endet zum 31.01.

In Mecklenburg-Vorpommern ist es erstmals ab 2011 möglich, auf bestehenden Dauergrünlandflächen Energieholz anzubauen. Energieholz (z.B. Weiden, Pappeln oder Erlen) sind schnell wachsende Gehölzarten, welche zur Gaserzeugung in Biogasanlagen eingesetzt werden können. Sie werden auch als Kurzumtriebspflanzen (KUP) bezeichnet.

Bislang war der Anbau von Kurzumtriebspflanzen für Landwirte aus Fördergesichtspunkten nicht sonderlich attraktiv. Um Energieholz anzubauen, mussten sie neues Dauergrünland erschaffen, indem entsprechende Ackerflächen umgewidmet wurden. Nunmehr ist es möglich, auf bereits bestehenden Dauergrünlandflächen Kurzumtriebspflanzen anzubauen.

Vorab bedarf es hierfür jedoch einer Genehmigung des örtlich zuständigen Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umweltschutz (StALU), welches von sich aus die nach Naturschutz- und Wasserrecht zuständigen Behörden beteiligt. Die notwendigen Antragsformulare sind bei den Ämtern erhältlich. Die Anträge müssen jeweils bis zum 31.01. eines jeden Jahres eingereicht werden, um im selbigen Frühjahr mit der Anpflanzung der Kurzumtriebspflanzen zu beginnen.

Ihre Ansprechpartner:

Herr Rechtsanwalt Dr. Kantner, Rostock
Herr Rechtsanwalt Dr. Groteloh, Schwerin