Arbeitsbeginn bei Streit über Nachtragsforderung?!

Das OLG Koblenz hat sich in seinem Urteil vom 06.11.2014 - 6 U 245/14, in einem Rechtsstreit über Nachtragsforderungen mit der Frage beschäftigt, ob der Auftragnehmer in diesem Fall mit den Arbeiten beginnen muss. Der Auftragnehmer muss nach der Auffassung des OLG Koblenz nicht mit den Arbeiten beginnen. Hierzu stellt das OLG in seiner Entscheidung fest:

1. Streitfälle berechtigen den Auftragnehmer zwar grundsätzlich nicht dazu, die Arbeiten einzustellen. Gleichwohl kann dem Auftragnehmer ein Leistungsverweigerungsrecht nach den Grundsätzen von Treu und Glauben zustehen. Dies setzt voraus, dass die Leistungsaufnahme oder Leistungsfortführung bei objektiver Betrachtung und unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls für den Auftragnehmer unzumutbar ist.

2. Die Leistungsfortführung ist für den Auftragnehmer unzumutbar, wenn der Auftraggeber endgültig nicht dazu bereit ist, eine zusätzliche Leistung zu vergüten und die neue Vergütung von der ursprünglich vereinbarten Vergütung nicht nur unerheblich abweicht.

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Rechtsanwalt Dr. Gerold Kantner, Mediator, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Rostock