Architekt und Bauchemiker haften gesamtschuldnerisch für falschen Mörtel!
Das OLG Frankfurt hatte sich in seinem Urteil vom 22.03.2011 (14 U 29/07) mit der Haftung auf Ersatz von Mängelbeseitigungskosten und Schadensersatz im Zusammenhang mit der Sanierung einer Pfarrkirche i.H.v. 313.114,16 € zu beschäftigen. Streitgegenständlich war die Verfugung des Mauerwerks. Die Klage richtete sich gegen den mit der Planung und Bauaufsicht beauftragten Architekten sowie den mit der Schadensdiagnose beauftragten Sonderfachmann für Bauchemie.
Das OLG Frankfurt stellte zunächst fest, dass der Vertrag mit einem Sonderfachmann für Bauchemie über die Erstellung einer Schadensdiagnose, die die Beurteilung des Schadens und die Anforderungen an das Instandsetzungskonzept umfasst, als Werkvertrag zu qualifizieren ist.
Wird ein Sonderfachmann für Bauchemie nach der Erstellung eines Instandsetzungskonzepts bei der Auswahl des konkret einzusetzenden Mörtels hinzugezogen, ist seine Tätigkeit nicht auf die Beurteilung der farblichen Einpassung des in der Probeverfugungsmaterials beschränkt, sondern auf die Auswahl eines den zuvor von ihm aufgestellten Anforderungen entsprechenden Fugenmaterials gerichtet. Er muss ein als geeignetes Fugenmaterial finden bzw. ein von Dritter Seite vorgeschlagenes Fugenmaterial auf seine Geeignetheit hin prüfen.
Ein Architekt, der umfassend mit der Sanierung eines Bauvorhabens beauftragt ist und an der Auswahl eines fehlerhaften Mörtels mitwirkt, haftet dem Bauherrn auf Schadensersatz. Das gilt auch dann, wenn der Bauherr bei der Auswahl des Mörtels einen Sonderfachmann für Bauchemie hinzugezogen hat.
Der Beklagte zu 1. wurde dementsprechend verurteilt, an die Klägerin 313.114,16 € nebst Zinsen i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.08.2002 zu zahlen, wobei er neben dem Beklagten zu 2. als Gesamtschuldner haftet. Es wurde festgestellt, dass der Beklagte zu 1. neben dem Beklagten zu 2. als Gesamtschuldner verpflichtet ist, der Klägerin jeden weiteren Schaden zu ersetzen, der durch die in der Zeit von September 1990 bis Dezember 1992 durchgeführten Sanierung der Mauerwerksfläche der Pfarrkirche entstanden ist und noch entstehen wird.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Dr. Gerold Kantner, Mediator, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Rostock