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5. Rostocker Unternehmerrunde 2026 - Unternehmensnachfolge
Einladung zur Unternehmensnachfolge heute – zwischen Lebenswerk und Neustart - 29.10.2026 - 16:30 Uhr - Rostock - ScanHotels City
Kein automatisches Entstehen von Dauergrünland auf Flächen mit Ackerlandstatus am 01.01.2026
Der Bundesrat hat die GAPDZV neu gefasst und in § 7 Abs. 1 GAPDZV neue Regeln für die Entstehung von Dauergrünland geschaffen. Landwirtschaftliche Flächen, die am 01.01.2026 Ackerland waren, bleiben künftig Ackerland, auch wenn sie in einem Zeitraum von fünf Jahren nicht umgepflügt werden und begrünt sind. Das heißt: Auf bestehendem Ackerland wird künftig kein Dauergrünland mehr entstehen.
Aufklärungspflicht bei formalen Mängeln
Die Vergabekammer Bund hat sich im Beschluss vom 17.02.2017 - VK 2-14/17 mit der Frage beschäftigt, wann der Auftraggeber einen Bieter wegen formaler Mängel ausschließen kann. Hierzu hat die Vergabekammer festgestellt:
- Angebotsausschlüsse aus lediglich formalen Gründen sind nach Möglichkeit zu vermeiden.
- Der öffentliche Auftraggeber darf Angebote, die bei Vorliegen formaler Mängel an sich "ausschlusswürdig" sind, nicht ohne Weiteres von der Wertung ausnehmen, ohne dem betroffenen Bieter zuvor zu einer Aufklärung aufzufordern.