Aufklärungspflicht bei formalen Mängeln

Die Vergabekammer Bund hat sich im Beschluss vom 17.02.2017 - VK 2-14/17 mit der Frage beschäftigt, wann der Auftraggeber einen Bieter wegen formaler Mängel ausschließen kann. Hierzu hat die Vergabekammer festgestellt:

  1. Angebotsausschlüsse aus lediglich formalen Gründen sind nach Möglichkeit zu vermeiden.
  2. Der öffentliche Auftraggeber darf Angebote, die bei Vorliegen formaler Mängel an sich "ausschlusswürdig" sind, nicht ohne Weiteres von der Wertung ausnehmen, ohne dem betroffenen Bieter zuvor zu einer Aufklärung aufzufordern.