Ausschreibung für Anmietung eines Bürogebäudes erforderlich?

Die Vergabekammer des Bundes hat im Beschluss vom 30.09.2016 - VK 1-86/16 unter anderem darüber zu entscheiden, ob die Anmietung eines Bürogebäudes (öffentlich) ausgeschrieben werden muss. Dazu hat die VK Bund festgestellt:

  1. Verträge über Mietverhältnisse für Grundstücke oder vorhandene Gebäude sind keine öffentlichen Aufträge.
  2. Die Beantwortung der Frage, ob es sich bei einem Vertrag um einen Mietvertrag oder um einen öffentlichen Bauauftrag handelt, ist danach zu bestimmen, was den Hauptgegenstand des Auftrags bildet.
  3. Ein öffentlicher Bauauftrag ist zu bejahen, wenn Hauptgegenstand die entgeltliche Erbringung einer Bauleistung ist, für die der Auftraggeber die Merkmale festlegt oder zumindest entscheidenden Einfluss auf die Planung der Bauleistung nehmen kann.
  4. Der öffentliche Auftraggeber kann den Nachweis der Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister verlangen, muss dies aber nicht. Ist ein Bieter (noch) nicht im Handelsregister eingetragen, ist er zwingend auszuschließen.
  5. Ein Angebot ist nicht zuschlagsfähig, wenn es nicht einem einfachen "Ja" angenommen werden kann.