Baurecht – Zulässigkeit Werklohnklage nach Kündigung

Der BGH hat mit Beschluss vom 10.04.2014 (VII ZR 124/13) die Nichtzulassungsbeschwerde der Beklagten gegen ein Urteil des 6. Zivilsenats des Kammergerichts Berlin vom 19.04.2013 zurückgewiesen und im Rahmen dieses Beschlusses Ausführungen zur Zulässigkeit einer Klage auf Werklohn abzgl. Fertigstellungskosten gemacht. In seinem Beschluss stellt der BGH fest:

1.    Eine Klage auf Vergütung der erbrachten Leistungen nach einer Kündigung des Bauvertrages kann, wenn der Auftraggeber dem nicht widerspricht, auf eine Abrechnung gestützt werden, wonach vom vereinbarten Werklohn die unstreitigen Drittunternehmerkosten für die Fertigstellung des Bauwerkes abgezogen werden.

2.    Ein Widerspruch gegen diese Abrechnung ist unbeachtlich, wenn der Auftraggeber nicht geltend macht, dadurch benachteiligt zu sein.

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Rechtsanwalt Dr. Gerold Kantner, Mediator, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Rostock