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5. Rostocker Unternehmerrunde 2026 - Unternehmensnachfolge
Einladung zur Unternehmensnachfolge heute – zwischen Lebenswerk und Neustart - 29.10.2026 - 16:30 Uhr - Rostock - ScanHotels City
Kein automatisches Entstehen von Dauergrünland auf Flächen mit Ackerlandstatus am 01.01.2026
Der Bundesrat hat die GAPDZV neu gefasst und in § 7 Abs. 1 GAPDZV neue Regeln für die Entstehung von Dauergrünland geschaffen. Landwirtschaftliche Flächen, die am 01.01.2026 Ackerland waren, bleiben künftig Ackerland, auch wenn sie in einem Zeitraum von fünf Jahren nicht umgepflügt werden und begrünt sind. Das heißt: Auf bestehendem Ackerland wird künftig kein Dauergrünland mehr entstehen.
Bauüberwacherhaftung für Brandschutz
Das OLG München hat sich im Urteil vom 09.08.2016 - 9 U 4338/15 Bau mit der Frage beschäftigt, ob auch der Bauüberwacher für den fehlenden Brandschutz haftet. Dazu hat das Gericht festgestellt:
- Im Rahmen der Genehmigungsplanung sind die Vorgaben des Brandschutzes zu planen und mit der Genehmigungsbehörde abzustimmen.
- Dem mit der Vorbereitung der Vergabe und mit der Bauüberwachung beauftragten Architekten muss bereits beim Aufstellen der Vergabeunterlagen auffallen, wenn Vorgaben zum Brandschutz fehlen. Im Übrigen hat er im Rahmen der Überwachung selbst für Brandschutz zu sorgen.
- Stellt der Auftraggeber dem bauüberwachenden Architekten mangelhafte Planungsunterlagen zur Verfügung, muss er sich das Verschulden des planenden Architekten zurechnen lassen.