Beiträge in der Alterssicherung für Landwirte sinken!
Der Bundesrat hat der von der Bundesregierung beschlossenen Beitragssatzverordnung 2015 zugestimmt. Damit sinkt ab 01.01.2015 der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung um 0,2 % auf 18,7 %.
Der Beitrag zur landwirtschaftlichen Alterskasse wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Bundesgesetzblatt jährlich festgesetzt. Da die Beiträge in der Alterssicherung an die gesetzliche Rentenversicherung ankoppeln, wird sich die Beitragssenkung auch in der Alterssicherung der Landwirte niederschlagen. Landwirte können damit auch bei ihren Beiträgen zur Alterssicherung mit einer Entlastung rechnen.
Für Fragen rund um das Thema Sozialversicherungsrecht in der Landwirtschaft steht Ihnen zur Verfügung:
Rechtsanwältin Janin Gurtz, Rostock