BGH kippt Windkraftklausel in EALG-Kaufverträgen der BVVG

Mit Urteil vom 14.09.2018 (Aktenzeichen V ZR 12/17) hat der 5. Zivilsenat des BGH entschieden, dass die bei einem vergünstigten Kauf landwirtschaftlicher Flächen nach dem Ausgleichleistungsgesetz die regelmäßig von der BVVG verwendeten Klauseln unwirksam sind, wonach die BVVG im Falle der Errichtung von Windkraftanlagen die an den Erwerber geleistete Nutzungsentschädigung abschöpfen oder von ihrem Wiederkaufsrecht nach § 12 Abs. 4 FlErwV Gebrauch machen kann.

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