Biogas-BHKW für das Eigenheim
Verschiedene Anbieter werben derzeit für die Installation von kleineren Blockheizkraftwerken (BHKW) in Wohnhäusern. Nach den Darstellungen der Anbieter sollen diese BHKW Strom und Wärme erzeugen. Der Strom soll nicht nach den Vergütungsvorschriften des KWK-Gesetzes (KWKG), sondern nach den höheren Vergütungsgrundsätzen des EEG 2012 in das öffentliche Netz eingespeist werden. Die anfallende Wärme soll zur Heizung der Wohnung und zur Warmwasseraufbereitung genutzt werden.
Das von den Anbietern aufgezeigte Modell klinkt sehr interessant. Aus rechtlicher Sicht ist es grundsätzlich möglich, dass auch ein BHKW, das nicht unmittelbar an eine Biogasaufbereitungsanlage angeschlossen ist, den produzierten Strom nach dem EEG 2012 vergütet bekommt. § 27 c EEG 2012 sieht diese Möglichkeit ausdrücklich vor. Danach kann eine Anlage die erhöhte Vergütung für Strom aus Biomasse erhalten, wenn sie an das öffentliche Gasnetz angeschlossen ist und an anderer Stelle Biomethangas in das Erdgasnetz eingespeist wird. Das durch den BHKW-Betreiber entnommene Gas aus dem Erdgasnetz muss dem Wärmeäquivalent des eingespeisten Biomethangas entsprechen.
Die verschiedenen Angebote der Anbieter müssen jedoch sehr gründlich geprüft werden. Zunächst sollten Interessenten prüfen, ob baurechtliche Erwägungen gegen die Installation eines BHKW sprechen. Schließlich erzeugt das rund um die Uhr laufende BHKW Abgase und Geräuschimmissionen. Ferner ist daran zu denken, dass die Produktion von Strom eine gewerbliche Tätigkeit ist. Derartige Tätigkeiten könnten in einem reinen Wohngebiet verboten sein.
Ein besonderes Interesse muss auf den Gasliefervertrag geworfen werden. Nur wenn sichergestellt wird, dass das für das BHKW eingespeiste Biomethan den hohen Anforderungen des EEG an Biogas entspricht, ist es möglich, die erhöhte Vergütung des EEG 2012 zu erhalten.
Eigenheimbesitzer müssen selbst prüfen, ob sie die geforderte Mindestwärmenutzung einhalten. Ab dem dritten Betriebskalenderjahr müssen mindestens 60% des in der Anlage erzeugten Stroms in Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt werden. Hierbei gilt es zu beachten, dass maximal 200 KW/h je Quadratmeter Nutzfläche für die Beheizung einer Wohnung und die Warmwassererzeugung anrechenbar sind. Von daher sollte gegebenenfalls unter Einschaltung eines Energieberaters geprüft werden, welche Anlagengröße zum Eigenheim passt. Unter Umständen ist eine Projektrealisierung nur gemeinschaftlich mit Nachbarn möglich.
Ein besonderes Augenmerk sollte auf die Kostenkalkulation gelegt werden. In den Wirtschaftlichkeitsberechnungen mancher Anlagenberater fehlt es an der Berücksichtigung der gesetzlichen Degression der Einspeisevergütung. Viele Konzepte sehen fälschlicherweise über zehn Jahre und mehr eine konstante Einnahmesituation vor. Gemäß § 20 Abs. 2 EEG 2012 unterliegt jedoch die Grundvergütung und der Gasaufbereitungsbonus einer jährlichen Degression von 2%.
Ferner kann es einzelnen Hausbesitzern passieren, dass sie mit Anlagen von Nachbarn zu einer gemeinsamen Anlage zusammengefasst werden. Befinden sich verschiedene BHKW in räumlicher Nähe, so kann es passieren, dass diese als eine Gesamtanlage betrachtet werden. Dies kann dazu führen, dass auch kleinere Einzelanlagen erhöhte technische Voraussetzungen erfüllen müssen. Ferner kann sich eine Verringerung der Einspeisevergütung ergeben.
Bei den Kosten sollten interessierte Hauseigentümer darauf achten, dass nicht nur der Kaufpreis für das BHKW mitberücksichtigt wird. Auch Transport-, Aufbau und Planungskosten können ins Gewicht fallen. Ferner muss geprüft werden, ob und wie der Netzanschluss in das Stromnetz sichergestellt wird. Hier muss Rücksprache mit dem Netzbetreiber gehalten werden.
Auch die Wartungskosten spielen eine nicht unwesentliche Rolle. Regelmäßig werden durch die Anlagenhersteller gleich Wartungsverträge mit angeboten. Diese umfassen jedoch nicht in allen Fällen sämtliche Wartungsarbeiten. Oftmals werden gerade die kostenintensiven Hauptwartungen ausgenommen. Ferner unterliegen Hauseigentümer oftmals der Fehlvorstellung, dass eine „Ersatzteilversorgungsgarantie“ eine Garantie für die Funktionsfähigkeit des BHKW darstellt. Tatsächlich wird damit aber meist nur garantiert, dass über die Gesamtlaufzeit des BHKW durch den Anlagenhersteller oder Dritte die notwendigen Ersatzteile vorgehalten werden. Diese müssen dann aber auf Kosten des Anlagenbetreibers beschafft werden.
Im Ergebnis kann die Installation eines kleinen Biogas-BHKW in Eigenheimen eine sinnvolle Alternative zu einer Gasheizung sein. Hierdurch kann über die Einspeisvergütung des EEG eine Einnahmequelle geschaffen werden. Auch ökologisch ist die Installation von BHKW in Eigenheimen durchaus sinnvoll. Wird hier doch die anfallende Wärme unmittelbar vor Ort und ohne große Leitungsverluste genutzt. Jedoch muss die Investition vorab gründlich geprüft werden. Bei den diversen Verträgen können unzählige Kosten- und Haftungsfallen lauern. Alternativ sollte durchgerechnet werden, ob der Betrieb eines BHKW mit Erdgas und damit verbundener Stromvergütung nach dem KWKG nicht die ökonomisch sinnvollere Alternative ist.
Es berät Sie:
Rechtsanwalt Thomas Hänsch, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Rostock